Grundgesetz errichtet Hürden für eine Priorisierung

Gerecht, aber anfällig für Priorisierung: So charakterisiert BSG-Richter Ulrich Wenner das deutsche Gesundheitswesen.

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BREMEN (cben). Das Deutsche Gesundheitssystem ist eines der gerechtesten der Welt - aber besonders im Hinblick auf eine mögliche Priorisierung nicht ungefährdet. So ließe sich der Tenor der Aussagen von Professor Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, bei der Bremer BKK Fachtagung "GKV in der Zwickmühle - zwischen Qualität und Rationierung" zusammenfassen.

Weil sich in Deutschland der Rechtsanspruch auf das gesundheitliche Existenzminimum aus dem Grundgesetz herleitet, sei "der Anspruch des Bürgers an den Staat vergleichbar mit dem Anspruch des Patienten an die Krankenkasse", sagte Wenner. Der Leistungskatalog der Kasse definiert den Rechtanspruch der Patienten - ob er auch das verfassungsrechtlich garantierte Mindestniveau beschreibt, ist umstritten.

Jedenfalls ist wegen dieses Anspruchs eine Priorisierung oder Rationierung nicht so einfach zu machen, auch wenn sie etwa durch Zuzahlungen oder Teilleistungen, wie beim Zahnersatz, schon greift. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht im so genannten "Nikolausbeschluss" festgelegt, dass unter Umständen auch medizinische Verfahren bezahlt werden, die wissenschaftlich oder wirtschaftlich nicht ohne weiteres anerkannt sind. "Das macht die gesellschaftliche Diskussion über Priorisierung natürlich schwieriger", sagte Wenner.

Spielraum für Priorisierung bleibe gleichwohl. So sei die schnelle Aufnahme der HPV-Impfung in den Leistungskatalog ein Beispiel für die besondere Gewichtung einzelner Gesundheitsziele durch den Statt.

Probleme bei einer Priorisierung sieht Wenner vor allem dann, wenn sie zur ungleichen Chancenverteilung führen sollte. Allen, die schon mit der jetzigen Verteilung eine Zwei-Klassen-Medizin heraufziehen sehen, hielt Wenner entgegen: "Der Gesundheitsbereich zeigt bei uns die größte Gleichheit zwischen Armen und Reichen in der deutschen Gesellschaft." So böten die Krankenhäuser allen Patienten eine gleich gute Versorgung, unabhängig vom Versichertenstatus. Längere Wartezeiten beim Facharzt für gesetzlich Versicherte seien ebenso vertretbar, wie das unterschiedliche Leistungsniveau von GKV und PKV "wohl verfassungsrechtlich hinzunehmen" sei.

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