Psychotherapie

Gruppen- und Einzeltherapie kombinierbar

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BERLIN. Innerhalb der Psychotherapie können ab sofort Einzel- und Gruppentherapie auch kombiniert werden.

Wie die KBV berichtet, ist eine entsprechende Änderung der GBA-Richtlinie zur Psychotherapie nun in Kraft getreten. Dies betrifft allerdings nur die tiefenpsychologisch fundierte sowie die analytische Psychotherapie.

Durch die Richtlinienänderung könnten die psychoanalytisch begründeten Verfahren - ebenso wie die Verhaltenstherapie - jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden, stellt die KBV klar.

Der Therapeut muss in diesem Fall einen Gesamtbehandlungsplan erstellen. Wird ein Patient gleichzeitig von verschiedenen Therapeuten behandelt, stimmen diese laut KBV - mit dem Einverständnis des Patienten - ihre jeweiligen Behandlungspläne miteinander ab und informieren sich gegenseitig über den Verlauf.

Außerdem werde der GBA auf Basis von Routinedaten für einen Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten der Regelung deren Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Gruppentherapie evaluieren, heißt es. (reh)

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