GOZ-Novelle

Gutachter moniert Rechtsverstöße

Mehr Geld für die Zahnärzte - das sollte die GOZ-Novelle vom Jahresanfang eigentlich leisten. Doch nun beklagt ein Verfassungsrechtler: Die Verordnung verstößt gegen das Grundgesetz.

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Besuch beim Zahnarzt: Die GOZ-Novelle sorgt für Ärger.

Besuch beim Zahnarzt: Die GOZ-Novelle sorgt für Ärger.

© Sandor Kacso / fotolia.com

MÜNCHEN (sto). Die Anfang des Jahres in Kraft getretene GOZ-Novelle ist mit dem Grundgesetz und mit dem Zahnheilkundegesetz nicht vereinbar.

Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Verfassungsrechtler Professor Helge Sodan in einem Rechtsgutachten, das er im Auftrag der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) erstellt hat.

Mit der Rechtsverordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die das Bundesgesundheitsministerium im Dezember 2011 erlassen hatte, habe der Verordnungsgeber seinen gestalterischen Spielraum überschritten, erklärte Sodan vor der Presse in München.

Die Bundesregierung habe sich bei der Änderung der seit 1988 nahezu unverändert bestehenden GOZ weder an der seitdem erfolgten Geldentwertung noch an dem als erforderlich anerkannten Honorar von 194 Euro pro Behandlungsstunde durchgehend orientiert.

Keine angemessene Vergütung

Von der auch im Gesetz vorgesehenen "angemessenen Vergütung" könne keine Rede sein. Das stelle eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit der betroffenen Zahnärzte dar, so Sodan.

Zudem verstoße die GOZ-Novelle gegen das Zahnheilkundegesetz, da viele Gebührensätze der GOZ im Vergleich zu den Vergütungen für entsprechende vertragszahnärztliche Leistungen in der GKV zu niedrig sind.

Bei insgesamt 63 Gebührenpositionen komme es zu keiner angemessenen Vergütung, weil selbst der 2,3-fache Satz noch unter GKV-Niveau liege.

Nach dem Zahnheilkundegesetz müsse die Bundesregierung bei der Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen in der Gebührenordnung den "berechtigten Interessen der Zahnärzte und Patienten" Rechnungen tragen.

Die Interessen Dritter, etwa der PKV oder der Beihilfestellen, dürften dabei keine Rolle spielen.

Das Rechtsgutachten bestätige, dass Bund und Länder bei den Beratungen über die GOZ keinen fairen Interessenausgleich vorgenommen haben, erklärte BLZK-Vizepräsident Christian Berger.

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