Bundesrat fordert

Härtere Strafen für Arznei-Fälscher

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BERLIN. Der Bundesrat fordert härtere Strafen für Arzneimittelfälscher. Kriminelle versuchten verstärkt, gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette einzuschleusen, heißt es in den Empfehlungen zum 4. AMG-Änderungsgesetz, über das der Bundesrat am Freitag abstimmt.

Das Entdeckungsrisiko der Banden sei "relativ niedrig", die Gewinnspannen "höher als im Drogenhandel". Der Strafrahmen beträgt bisher bis zu drei Jahren Haft.

Der Bundesrat schlägt vor, sich am Betäubungsmittelrecht zu orientieren. Dann würde bandenmäßigen Fälschern Gefängnis "nicht unter fünf Jahren" drohen.

Zwar werde mit der Arzneimittel-Fälschungsrichtlinie der EU die Sicherheit der legalen Vertriebskette verbessert. Doch damit sei das Problem der wachsenden Kriminalität nicht gelöst.

Zudem erfasse die Richtlinie nicht den illegalen Internethandel, heißt es zur Begründung. Die Bundesrats-Ausschüsse sprechen sich auch dafür aus, die Verfolgungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaften in der Strafprozessordnung anzupassen.

Mit dem 4. AMG-Änderungsgesetz wird die EU-Richtlinie über Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln umgesetzt.

Damit werden Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen europaweit verbindlich vorgegeben. Das Kabinett hat die Vorlage Anfang März gebilligt. In Kraft treten soll das Gesetz im August. (fst)

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