Direkt zum Inhaltsbereich

Berlin / Thüringen

Häusliche Pflege: Entlohnung für Angehörige geplant

Geld für pflegende Angehörige – Berlin und Thüringen bereiten einen gemeinsamen Bundesratsantrag vor.

Veröffentlicht:
Wenn Angehörige zu Hause gepflegt werden, müssen Familien oft finanzielle Einbußen hinnehmen.

Wenn Angehörige zu Hause gepflegt werden, müssen Familien oft finanzielle Einbußen hinnehmen.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Erfurt. Thüringen will gemeinsam mit Berlin über den Bundesrat die Einführung eines steuerfinanzierten Familienpflegegeldes für Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause selbst pflegen, erreichen. Ein entsprechender Antrag befinde sich derzeit noch in der Abstimmung in den beiden Landesregierungen, teilte das Thüringer Sozialministerium am Dienstag mit.

Mit einem Familienpflegegeld sollen finanzielle Einbußen etwa wegen unbezahlter Freistellung vom Job zugunsten der häuslichen Pflege kompensiert werden. Zudem könne so ermöglicht werden, dass Pflegebedürftige länger in den eigenen vier Wänden bleiben könnten – als Alternative zum im Vergleich zur ambulanten Betreuung teureren Pflegeheim.

Tragende Säule in der Pflege

„Pflegende Angehörige sind bundesweit mit großem Abstand die tragende Säule der pflegerischen Versorgung“, erklärte die amtierende Ministerin Heike Werner (Linke). Sie übernähmen mit der Pflege von Angehörigen eine zum Teil belastende und schwere Aufgabe.

In Deutschland werden nach offizieller Statistik 2,9 Millionen Empfänger von Pflegeleistungen ambulant gepflegt, 52 Prozent allein von Angehörigen. Bereits vor zwei Jahren hatten die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer die Bundesregierung zur Einführung eines Familienpflegegeldes aufgefordert, auch Sozialverbände plädieren dafür.

Vorgaben für digitale Pflegehelfer

Eine weitere gemeinsame Bundesratsinitiative der beiden rot-rot-grün regierten Länder befasst sich mit digitalen Assistenzsystemen in der Pflege, etwa Notfallsysteme. Hier geht es um gesetzliche Vorgaben für die Anerkennung digitaler „Pflegehelfer“ im Leistungskatalog der Krankenkassen.

Die Techniker Krankenkasse hält dies für sinnvoll. Die Pflegeversicherung müsse sich nicht nur der demografischen, sondern auch der digitalen Entwicklung stellen. Als mögliches Beispiel dafür nannte sie Sensoren, die Stürze melden. (zei)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Druck auf Personalbestand

Studie: Warkens GKV-Gesetz bringt Krankenhäuser in Konkursgefahr

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Medikalisierung und Desinformation

Wie Social Media elterliche Entscheidungen prägt

Lesetipps
Tollwut-Impfung: Bei wem zahlt die Krankenkasse?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Tollwut-Impfung: Bei wem zahlt die Krankenkasse?

Harnwegsinfekt bei einem Mann

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf