Gesetzentwurf

Hamburg will Korruption im Strafgesetzbuch

Die Senatorinnen aus dem Justiz- und Gesundheits-Ressort haben einen Gesetzentwurf für Korruptionsbekämpfung vorgelegt. Er geht deutlich weiter, als die Pläne von Minister Bahr. Auch die BÄK findet die Hamburger Idee gut.

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Gefahr Knast: Hamburg will strenge Strafvorschriften für Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.

Gefahr Knast: Hamburg will strenge Strafvorschriften für Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.

© LOU OATES / fotolia.com

HAMBURG/NEU-ISENBURG. Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Demnach soll ein eigener Straftatbestand Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch als Paragraf 299a StGB eingeführt werden.

Laut dem Entwurf, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, sollen "Angehörige eines Heilberufes" mit einer "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden, wenn die Person als Gegenleistung "im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes einen Vorteil für sich oder einen Dritten" fordert.

Der Entwurf von Justizsenatorin Jana Schiedek und Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (beide SPD) sieht vor, auch diejenigen zu bestrafen, die "einem Angehörigen eines Heilberufes (...) einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt".

In der Begründung heißt es: "Es ist nicht zu rechtfertigen, dass nach derzeitiger Rechtslage im Fall von angestellten Ärzten Bestechlichkeit und Bestechung strafrechtlich verfolgt werden können, bei freiberuflich tätigen Ärzten jedoch nicht."

Entwurf im Bundesrat am 7. Juni

Die Hamburger Senatorinnen führen in ihrer Begründung Rechtsquellen auf, nach denen derzeit Korruption beispielsweise seitens der Kammern geahndet werden kann.

"Jedoch ist im Zusammenhang mit der Ahndung der Verbote ein deutliches Vollzugsdefizit zu beobachten, welches sich zukünftig noch verstärken wird", heißt es.

"Das Phänomen der Korruption ist nicht auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt. Betroffen können auch privat Versicherte sein, für die etwaige sozialrechtliche Verbote keine Wirkung entfalten", erklärt Senatorin Prüfer-Storcks. Das entspricht auch der Position der BÄK.

Damit steht der Entwurf im Gegensatz zu den derzeitigen Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Regelungen bei der Bekämpfung von Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch verankern.

Hintergrund der Gesetzgebung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Große Senat hatte in einem Urteil am 29. März 2012 geurteilt, dass niedergelassene Ärzte weder Amtsträger im Sinne von Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 2c Strafgesetzbuch noch Beauftragte im Sinne des Paragrafen 299 Strafgesetzbuch sind.

Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat soll Zustimmung signalisiert haben. Geplant ist, den Entwurf in der Bundesrats-Sitzung am 7. Juni zuberaten. (bee)

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