Ärzte-Korruption

Bahr will keine Regelung im Strafrecht

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BERLIN. Im Unterschied zur Opposition will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Antikorruptions-Regelungen für das Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch und nicht im Strafrecht verankern.

Das StGB sollte keine Spezialregelungen für das Gesundheitswesen enthalten. Dies würde "zu sehr die freien Berufe in Frage stellen", sagte der FDP-Politiker bei der KBV-Versorgungsmesse.

Gesetzliche Regelungen seien nötig, weil seit dem BGH-Urteil im Fall Ratiopharm alle staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Erliegen gekommen seien.

Nach einer Studie von PricewaterhouseCoopers befürwortet eine Mehrheit befragter pharmazeutischer Unternehmen schärfere Sanktionen.

Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) hält die Studie allerdings für missverständlich. Die im FSA organisierten großen Unternehmen, die etwa 70 Prozent des Umsatzes in Deutschland repräsentieren, hätten allesamt Compliance-Programme implementiert.

Noch in diesem Jahr werde beschlossen, alle Kooperationen zwischen Ärzten und Industrie transparent zu machen. (ami/HL)

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