Harte Verhandlungen über Arzneipreise

MARBURG (fst). Von "harten Verhandlungen" geht der Vorsitzende der Schiedsstelle Dr. Manfred Zipperer bei der Festlegung von Preisen für neue Arzneimittel aus.

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Diese Schiedsstelle tritt in Aktion, wenn sich Arzneimittelhersteller und GKV-Spitzenverband binnen sechs Monaten nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen können.

Zu diesen Verhandlungen kommt es, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) einem neuen Arzneimittel einen Zusatznutzen im Hinblick auf die Vergleichstherapie attestiert.

Die frühe Nutzenbewertung inklusive des fakultativen Schiedsstellenverfahrens ist durch das Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) erstmalig geregelt worden.

Zipperer sagte bei den 15. Marburger Gesprächen zum Pharmarecht am vergangenen Freitag, er beobachte "die Sorge der Hersteller vor der Dominanz des als ein Block agierenden GKV-Spitzenverbands". Er hoffe "immer noch", dass die Anrufung der Schiedsstelle "eine Ausnahme bleiben wird."

Der Jurist machte deutlich, dass es im Schiedsverfahren zentral darum geht, ob der festgelegte Preis den Zusatznutzen widerspiegelt, den der GBA festgelegt hat. Im Gegensatz dazu sei "der GBA-Beschluss selber für die Schiedsstelle tabu", sagte Zipperer.

Widersprechen kann ein Arzneimittelhersteller dem Beschluss des Zipperer-Gremiums ausschließlich durch eine Anfechtungsklage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Bitte keine dicken Aktenordner

Zipperer machte in Marburg deutlich, dass er klare Vorstellungen über den Ablauf des Schiedsverfahrens hat: "Straff" soll dabei zugehen, denn es gehe dabei nicht um die Wiederholung der sechsmonatigen Vertragsverhandlungen von Kassen und Herstellern.

Mit dicken Aktenordnern und tausende Seiten umfassenden Dokumenten möge man ihm nicht kommen, warnte Zipperer.

Grund sei die zwingende Vorgabe, das Schiedsverfahren binnen drei Monaten abzuwickeln. "Das ist ein Fallbeil", so Zipperer. Er werde darauf bestehen, dass diese Frist eingehalten wird - und zwar auch, wenn sie die Ferien- oder Weihnachtszeit tangiert.

Dass Zipperers Wunsch nach Arbeitslosigkeit als Schiedsstellenvorsitzender Wirklichkeit wird, ist unwahrscheinlich.

Dies gilt schon allein aufgrund der enormen Bedeutung des Spruchs für neue patentgeschützte Arzneimittel in Deutschland: Scheitern die Verhandlungen, muss Zipperer die Erstattungspreise für alle Versicherten in Deutschland festlegen - egal ob GKV-, PKV-versichert oder Selbstzahler. Einen geteilten Markt, und das ist neu, gibt es nicht mehr.

Dabei weiß der Jurist nur zu gut, dass er neues Terrain beackern muss. Die betrifft beispielsweise die Frage, welche Beurteilungsmaßstäbe anzulegen sind, wenn bei einem Präparat keine Preisvergleiche mit europäischen Referenzländern möglich sind. Dann zähle das, so Zipperer, "was die Vertragsparteien vortragen" - und räumt ein: "Da ist viel Ermessen drin."

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