Anti-Korruptions-Gesetz

Hartmannbund kritisiert Entwurf scharf

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Hartmannbund hat den Entwurf des Anti-Korruptions-Gesetzes scharf kritisiert.

Es sei nicht akzeptabel, dass nicht alle freien Berufe erfasst werden sollten, sagte der Verbandsvorsitzende Klaus Reinhardt. Stattdessen würden Gesundheitsberufe gesondert herausgegriffen.

Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Straftatbestand zur Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der wurde vergangene Woche bekannt. (sun)

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Kommentare
Dr. Henning Förster 10.04.201318:06 Uhr

Was ist mit dem MDK ?

Offenbar hat sich die Kassenlobby wieder mal durchgesetzt, vermutlich sitzen auch wieder einige von den Kassen implementierte Berater mit am Tisch.
Täglich erleben wir, daß begründete Anträge durch von den Kassen beschäftigte Mitarbeiter des MDK zum Wohle der Kassen abgelehnt werden. Nahezu täglich erleben wir, daß Arbeitsunfähigkeiten von z.T. in Hunderten von Kilometern entfernt tätigen Gutachtern des MDK beendet werden obwohl die Gutachter diese Menschen nie gesehen haben. Von den Kassen bezahlt, ersparen sie den Kassen auf diese Weise Ausgaben zu Lasten der Patienten. Ich darf keine AU schreiben ohne den Patienten gesehen zu haben. Der MDK Gutachter kann und darf es, zum Wohle seines Arbeitgebers. Aber dem Machtposten Kasse ist offensichtlich alles erlaubt.

Dr. Thomas Georg Schätzler 10.04.201310:36 Uhr

Anti-Korruption, StGB, SGB V, Steuerflucht und Hetze gegen Vertragsärzte?

Nochmal für alle gesundheits- und ordnungspolitischen Interessenverbände und Beteiligte: Straftatbestände zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen u n d allen anderen Branchen gehören eindeutig ins Strafgesetzbuch (StGB) und n i c h t ins 5. Sozialgesetzbuch!

Der vorgebliche Anti-Korruptions-Kampf der schwarz-gelben Koalition wirkt schon wenig überzeugend, wenn ganz plötzlich, aufgeschreckt durch massenhafte Steuerflucht-Enthüllungen, die nahen und fernen Steueroasen gegeißelt werden, die bis vor Kurzem noch für gut zahlende Parteispender, Wahlkampf-Mäzene und Großverdiener protegiert und gehätschelt wurden.

Vollends unglaubwürdig wird die Politik von FDP/CDU/CSU, wenn mit drakonischen Strafandrohungen Vertragsärztinnen und -Ärzte in Deutschland über das SGB V diskriminiert und ausgegrenzt werden sollen. Und dagegen privatärztliche Tätigkeiten, die PKV, alle anderen Freien Berufe und Selbstständige vom Klein- bis zum Groß-Unternehmer, vom Makler, Agenturinhaber, Handwerksmeister bis zum freien Handelsvertreter n i c h t über das StGB im Anti-Korruptionskampf erfasst werden sollen.

M. E. ist das nichts als vordergründiges Wahlkampf-Geplänkel: Populistischer Stimmenfang, weil man Ärztinnen und Ärzte, die im Notfall, bei schwerer Krankheit und in Krisensituationen dringend gebraucht werden, lieber unter kriminellen Generalverdacht stellt, um damit von den eigenen existenziellen Ängsten ablenken zu können.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


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