SARS-CoV-2

Hausärzteverband fordert bis zu 14 Tagen AU-Schein per Telefon

Seit einer Woche dürfen Ärzte AU-Scheine auch nach Telefonkontakt ausstellen. Jedoch maximal für sieben Tage. Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt fordert eine länger Dauer.

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Fordert Telefon-AU für COVID-19-Verdachtsfälle: Ulrich Weigeldt.

Fordert Telefon-AU für COVID-19-Verdachtsfälle: Ulrich Weigeldt.

© Marius Becker / dpa / picture-alliance

Berlin. Der Deutsche Hausärzteverband hat wegen der Entwicklungen mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 gefordert, dass Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zu zwei Wochen auch ohne Arzt-Patienten-Kontakt ausstellen zu dürfen.

Erst Anfang dieser Woche hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt, dass Ärzte Patienten mit leichten Symptomen der oberen Atemwege bis auf Weiteres auch nach ausschließlichem Telefonkontakt eine AU-Bescheinigung ausstellen dürfen. Die Dauer ist auf sieben Tage limitiert.

Das sei schon eine große Erleichterung für die Ärzte, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, der „Rheinischen Post“ (Samstag).

Telefon-AU derzeit nicht für COVID-19-Fälle

„Es wäre noch besser, diese Möglichkeit auf 14 Tage auszudehnen, dann könnten Patienten mit Verdacht auf Coronavirus auf unbürokratische Art und Weise so lange zu Hause bleiben, bis sie keine Ansteckungsgefahr mehr darstellen“, forderte Weigeldt.

In einer Phase wie zurzeit mit dem Coronavirus sehe man, wie wichtig es sei, die Ärzte möglichst von Bürokratie zu entlasten. Die jetzige AU-Interimsregelung schließt COVID-19-Verdachtspatienten allerdings von der telefonische AU-Bescheinigung aus.

KBV-Sprecher Roland Stahl sagte am Samstag, die neue Regelung gelte nun seit einer Woche. „Das ist ein erster wichtiger Schritt, um sowohl Praxen als auch Patienten, die beispielsweise leichte Erkältungsfälle sind, zu entlasten“, sagte Stahl der Nachrichtenagentur dpa.

„Sollten weitere Schritte notwendig sein, werden wir gemeinsam mit den Krankenkassen offen für weitere Maßnahmen sein“, so der KBV-Sprecher weiter.

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