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Bayern

Hausarztvertrag mit LKK verlängert

Die Wirtschaftlichkeitsklausel für Hausarztverträge ist passé, nun ist der erste Vertrag in Bayern verlängert worden. Mit einer landwirtschaftlichen Krankenkasse hat der Hausärzteverband etwa höhere Zuschläge für geriatrische Leistungen und VERAHs erreicht.

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MÜNCHEN. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) haben ihren Hausarztvertrag bis mindestens 2018 verlängert.

Es handele sich dabei um den ersten Hausarztvertrag in Bayern, der nach der Sicherung der hausarztzentrierten Versorgung durch die Streichung der Refinanzierungsklausel im Paragraf 73b SGB V fortgeschrieben worden ist, betonte der BHÄV. Mit dem SVLFG-Hausarztvertrag, der eine Weiterentwicklung des laufenden LKK-Vertrags von 2009 ist, erfolge abrechnungstechnisch eine Angleichung an laufende Verträge.

Die Anpassung des Vertrags tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 2018. Sie beinhaltet den Angaben zufolge verschiedene Honoraranpassungen.

Dabei wurden die Schwerpunkte insbesondere auf eine Erhöhung der Strukturpauschale sowie der Zuschläge inklusive einer Ergänzung für geriatrische Versicherte und der Erhöhung des VERAH-Zuschlags gelegt. Außerdem wurden Verbesserungen in der Betreuung von Palliativ-Patienten vereinbart. (sto)

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