Straßburg
Hausgeburten-Befürworter scheitern
STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bekräftigt, dass staatliche Behörden Hausgeburten nicht unterstützen müssen.
Es gebe in dieser komplexen Frage "keinen europaweiten Konsens", erklärten die Richter und betonten den Ermessensspielraum der Einzelstaaten. Damit ist die Klage zweier tschechischer Frauen gescheitert. (dpa)