AMNOG-Abrechnung

Hersteller und Handel gehen in die Offensive

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BERLIN. Pharmaverbände, Großhandel und Apotheker gehen konzertiert auf Konfrontationskurs zum GKV-Spitzenverband: Die Abrechnung des Erstattungsbetrages nach AMNOG soll am 1. Februar starten, teilten die Verbände am Mittwoch mit.

Pointe: Mehrwertsteuer, Handelsspannen und Patientenzuzahlung sollen auf den Listenpreis erhoben werden. Damit setze man das AMNOG "gesetzes- und vertragstreu um", so die Verbände.

Allerdings stellen sie sich damit auch offen gegen die Rechtsmeinung des Bundesgesundheitsministeriums und des GKV-Spitzenverbandes.

Im Gesetz nicht eindeutig geregelt

Die Sache hört sich komplizierter an, als sie ist. Im Kern geht es um die Frage, ob bei Produkten mit Erstattungsbetrag nach AMNOG Zuschläge wie Mehrwertsteuer und Handelsspannen auf den Listenpreis aufzuschlagen sind, oder auf den - prinzipiell niedrigeren - Erstattungsbetrag.

Weil das im Gesetz nicht eindeutig geregelt ist, hatte der GKV-Spitzenverband Mitte Juli die Abrechnung des Erstattungsbetrages für Innovationen mit Zusatznutzen ausgesetzt. Seither werden die für solche Produkte ausgehandelten Rabatte den Kassen von der Industrie rückvergütet.

Im Gesetz vorgesehen ist stattdessen die Weitergabe des Rabatts über die einzelnen Handelsstufen hinweg. Dies vor allem deshalb, damit auch die Private Krankenversicherung und Selbstzahler von den Preisnachlässen profitieren.

Kassen und Patienten kommen besser weg

Unterdessen ließ das BMG wissen, der Erstattungsbetrag des SGB V entspreche dem arzneimittelrechtlichen "Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers", auf den die fraglichen Zuschläge zu erheben sind.

Konsequenz: Mehrwertsteuer und Handelsspannen fallen geringer aus, als wenn sie auf Basis des offiziellen Listenpreises ermittelt würden - für Kassen und Patienten ist das günstiger, Großhandel und Apotheken kommen dabei schlechter weg.

Zugleich forderte das BMG, alle Beteiligten sollten sich bis Mitte November auf eine Umsetzung der geforderten Abrechnungsmodalitäten einigen. Was ihnen nicht gelungen ist.

Beide Seiten beharren auf ihrer gegensätzlichen Ansicht. Handel und Industrie insistieren, die Zuschläge seien nach Listenpreis zu errechnen.

Sie berufen sich auf ein Rechenbeispiel im Anhang eines zwischen Kassen und Herstellern geschlossenen Rahmenvertrages sowie auf ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das ihre Rechtsmeinung stützt. Der GKV-Verband will den niedrigeren Erstattungspreis zu Grunde legen.

Von Blockadehaltung war die Rede

Wegen der verfahrenen Situation hatte der Verband erst kürzlich das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, da sich die Gegenseite weigere, auf die Kassen-Linie einzuschwenken, - von Blockadehaltung und Kompromisslosigkeit war die Rede.

In diesem Tenor berichteten auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und das "Handelsblatt" von den Geschehnissen. Bei den Verbänden schürten diese Berichte den Verdacht, der GKV-Spitzenverband habe, um Druck auszuüben, bewusst den Eindruck lanciert, der Handel wolle die Umsetzung des AMNOG behindern.

Daher habe man sich gezwungen gesehen, schnell zu reagieren, hieß es aus Verbandskreisen.

Mit der jetzt getroffenen Ankündigung, die Abrechnung des Erstattungsbetrages auf Basis der Listenpreise ab 1. Februar umzusetzen - früher sei die Einpflegung der Preise in die EDV-Systeme des Handels nicht möglich - betreibe man die Umsetzung des AMNOG "in der Lesart, die das Gesetz her gibt", zeigte sich ein Verbandssprecher überzeugt.

Allerdings rechne man "nicht ernsthaft damit, dass das Ministerium still hält".

"Offenbar Einsicht eingekehrt"

Der GKV-Spitzenverband reagierte prompt. "Wir freuen uns, dass bei Herstellern, Großhändlern und Apothekern offenbar Einsicht eingekehrt ist und sie nun endlich die technischen Voraussetzungen schaffen werden, um die ausgehandelten Erstattungsbeträge umzusetzen", heißt es in einer Stellungnahme.

Allerdings, so Ann Marini, stellvertretende Verbandssprecherin, setze man voraus, "dass die Bezugsbasis für die Handelsaufschläge, den Herstellerrabatt, die Mehrwertsteuer und die Patientenzuzahlung nur der ausgehandelte Erstattungsbetrag sein kann. Alles andere würde dem Ziel des Gesetzes, die Ausgaben der Beitragszahler für neue Arzneimittel stärker an den patientenrelevanten Zusatznutzen zu koppeln, entgegenlaufen".

Die Situation bleibt verfahren. (cw)

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