Hess kündigt Korrektur von Richtlinien an
BERLIN (HL). Tritt das Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz (WSG) wie vom Bundestag vergangenen Freitag verabschiedet am 1. April in Kraft, dann wird der Bundesausschuss die im Januar beschlossenen Arzneimittel-Richtlinien entsprechend korrigieren. Kassen müssen dann Arzneimittel bezahlen, wenn sie bei bestimmten klinischen Studien eingesetzt werden.