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Hilfsmittel - Regierung lobt Ausschreibungen

BERLIN (fst). Ausschreibungen der Krankenkassen für Hilfsmittel gefährden nach Ansicht der Bundesregierung nicht die Qualität der Versorgung.

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Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz gilt seit April 2007 die Verpflichtung für die Kassen, Verträge mit Herstellern von Hilfsmitteln generell im Wege von Ausschreibungen zu schließen (Paragraf 127 SGB V). Die Zulassung der Leistungserbringer ist entfallen.

Die Linksfraktion sieht durch die Neuregelung die Gefahr eines "die Qualität ruinierenden Preiswettbewerbs". Auch habe der Versicherte nicht mehr die "freie Wahl zwischen den verschiedenen Hilfsmittelerbringern". Zudem steige bei den Herstellern die Gefahr der Kartellbildung. Die Linksfraktion nennt in ihrer Anfrage Orthopädiebetriebe, die - um Vertragspartner einer Kasse zu werden - "Eintrittsgelder in Höhe von einigen tausend Euro" hätten zahlen müssen.

Die Bundesregierung dagegen sieht keinen Anlass für derartige Befürchtungen. Im Gesetz sei festgeschrieben, dass eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Hilfsmitteln auch unter den neuen Rahmenbedingungen sicherzustellen sei. Allerdings werde sich der Hilfsmittelmarkt "aufgrund der Ausschreibungen zumindest in Teilbereichen ändern". Das aber sei angesichts möglicher Einsparungen "im Interesse der Solidargemeinschaft", heißt es in der Antwort.

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