Neue Bemessungsgrenzen

Höhere Kassenbeiträge für Gutverdiener

Das Bundeskabinett hat in seiner letzten regulären Sitzung vielen Pflichtversicherten Mehrausgaben für 2014 beschert. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. Das bedeutet für Gutverdiener höhere Beiträge in GKV und in Rentenversicherung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben - auf 53.550 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben - auf 53.550 Euro.

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BERLIN. Gutverdiener, aber auch Unternehmen, müssen im kommenden Jahr mehr Krankenkassenbeiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird 2014 um 112,50 Euro auf dann 4050 Euro angehoben.

Noch stärker fällt der Anstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Dort steigt die Bemessungsgrenze in den alten Ländern um 150 Euro auf 5950 Euro und in den neuen Ländern um 100 Euro auf 5000 Euro. Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch in seiner letzten regulären Sitzung entschieden.

Die Anhebung der Rechengrößen wird nach einer Formel vorgenommen, die sich an der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2012 orientiert.

Diese Veränderungsrate beträgt im Westen 2,81 Prozent, im Osten 2,42 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem vom Einkommen Beiträge an GKV und gesetzliche Rentenversicherung abzuführen ist.

Im vergangenen Jahr fiel der Anstieg der Bemessungsgrenze sogar mit 2,94 Prozent noch höher aus. Lediglich 2011 ist die Bemessungsgrenze wegen der vorherigen Finanz- und Wirtschaftskrise gesunken.

Auch Versicherungspflichtgrenze wird angehoben

Steigen wird 2014 auch die Versicherungspflichtgrenze in der GKV. Dies ist der Wert, bei dessen Überschreitung Arbeitnehmern ein Wechsel in die PKV gestattet wird.

Die Versicherungspflichtgrenze wird bundeseinheitlich um 2,8 Prozent auf 53.550 Euro (2013: 52.200 Euro) angehoben.

Ein anderer Wert, die sogenannte besondere Jahresarbeits-Entgeltgrenze, gilt für Personen, die bereits Ende 2012 privat krankenversichert gewesen sind. Diese Grenze hat das Bundeskabinett nun auf 48.600 Euro jährlich (2013: 47.250 Euro) erhöht.

Die Mehrheit der gesetzlich Kranken- und Rentenversicherten wird von diesen Anpassungen nicht betroffen sein, da sich das durchschnittliche Bruttoeinkommen bei Arbeitnehmern auf rund 3400 Euro pro Monat beläuft.

Die Mehrkosten für Gutverdiener können sich auf insgesamt bis zu 251 Euro im Jahr belaufen. Fix ist diese Summe noch nicht. Denn unklar ist derzeit, ob der Beitragssatz in der Rentenversicherung von gegenwärtig 18,9 Prozent unverändert bleibt.

Im Gespräch ist eine Senkung auf 18,4 Prozent - doch diese Entscheidung wird vermutlich erst von einer neuen Bundesregierung getroffen.

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