Honorar-Konvergenz: KVen prüfen Verfassungsklage

KÖLN (iss). Selbst wenn die Forderung nach einer Konvergenz der Honorare keinen Eingang in das Versorgungsstrukturgesetz finden sollte, werden die betroffenen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht aufgeben.

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"Wir prüfen, ob eine Verfassungsklage oder eine Normenkontrollklage eine Option für uns sind", sagt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang-Axel Dryden (KVWL).

An einem solchen Schritt würden sich mehrere KVen beteiligen, erwartet er. Zunächst müsse aber geklärt werden, dass eine Klage tatsächlich auf rechtlich sicheren Füßen steht.

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses bewirkt

Dryden hatte zur Konvergenz der ärztlichen Vergütung eine Petition eingebracht und mehr als 100.000 Unterstützer gefunden.

Dadurch muss der Petitionsausschuss des Bundestages die regionalen Unterschiede in der Vergütung der niedergelassenen Ärzte in öffentlicher Sitzung behandeln und den KVWL-Chef dazu anhören.

"Die Petition ist nicht unser letzter Schuss", betont Dryden jetzt. Auch im kommenden Jahr werde die KVWL gemeinsam mit der KV Nordrhein und anderen KVen dafür sorgen, dass das Thema in der Öffentlichkeit präsent bleibe.

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