Hospizstiftung berät bei Streit über Verfügungen

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DORTMUND(eb). Die Deutsche Hospiz Stiftung hat eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei Konflikten rund um Patientenverfügungen berät. Sie soll auch Ärzten als Ansprechpartner dienen, wenn die Auslegung einer Verfügung strittig ist.

Das Gesetz zu Patientenverfügungen stelle hohe Anforderungen an das Dokument, so die Stiftung. Eine Verfügung muss sich auf eine Heilbehandlung beziehen und auf die konkrete Lebenssituation zutreffen.

Kontakt zur Schiedsstelle: www.die-schiedsstelle.de und Telefon 0231/738 0730.

Lesen Sie dazu auch: Gesetz zu Patientenverfügungen bringt Ärzten neue Probleme

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