IQWiG hält sein Konzept zur Bewertung von Kosten und Nutzen für valide

KÖLN (fst). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hält an seiner vorläufigen Methode zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln fest. Zugleich hat es sich ausführlich mit den Einwänden von Kritikern auseinandergesetzt.

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Vor kurzem hat das Institut eine bearbeitete Fassung des Methodenentwurfs zur Kosten-Nutzen-Bewertung veröffentlicht (wir berichteten). Zusätzlich geht das IQWiG in einem eigenen Dokument vor allem auf die Kritiker des Konzepts der Effizienzgrenze ein. Das Institut bekräftigt dabei, es sehe keine "Möglichkeit, Notwendigkeit oder Rechtfertigung", sich "ausschließlich auf die Kosten-Nutzwert-Analyse und das QALY-Konzept zu konzentrieren".

Allerdings unterstreicht das IQWiG zugleich die gedankliche Nähe des eigenen Effizienzgrenzen-Konzepts zu allen gängigen Ansätzen der Kosten-Nutzwert-Analysen. Beim QALY-Konzept werden die Gesundheitseffekte einer medizinischen Intervention durch die Zusammenfassung von Lebenserwartung und Lebensqualität in einem einzigen Wert des Nutzens, eben dem QALY, ausgedrückt. Allerdings unterscheide sich das Konzept der Effizienzgrenze von anderen Ansätzen darin, dass das IQWiG keinen universellen Schwellenwert wie beim QALY-Ansatz verwende, um in einem ausgewählten Indikationsbereich die niedrigste Effizienz zu ermitteln.

Das IQWiG sieht sich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Vor allem weist das IQWiG aber den Anspruch zurück, mit einem indikationsübergreifenden Schwellenwert "soziale Prioritäten" bei der Versorgung bestimmen" zu wollen. Dazu verweist das Institut auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums. Dieses hatte erklärt, der Ansatz, "Arzneimittel mit Kosten oberhalb eines festgesetzen, einheitlichen Schwellenwerts von der Leistungspflicht auszuschließen, (...) sei mit der gesetzlichen Regelung in Deutschland unvereinbar".

Das QALY-Konzept soll im Zuge eines methodischen Forschungsprojekts, das vom IQWiG initiiert werden soll, überarbeitet werden. Vom Zwang befreit, ein universelles Nutzenmaß zu etablieren, sollen dabei "Kliniker und andere Experten Maße entwerfen, testen und implementieren, die spezifisch für die Gesundheitseffekte sind, die innerhalb eines Indikationsbereichs auftreten und den Nutzen geeignet widerspiegeln".

Das IQWiG stellt weiterhin klar, dass die Effizienzgrenze "keine automatische Regel für Höchstbetragsfestsetzungen" darstellt und auch keinen normativen Preis für ein Arzneimittel abbildet. Vielmehr zeige die Effizienzkurve, "wie viel Nutzen man zu welchen Kosten erhält und wie Interventionen im Moment in Deutschland im Verhältnis zueinander positioniert sind".

Das Institut bekräftigt seine Sicht, bei Kosten-Nutzen-Bewertungen die Perspektive der GKV-Versichertengemeinschaft einnehmen zu wollen. Dabei würden allerdings "alle für die Versicherten relevanten ökonomischen Aspekte mitberücksichtigt". Als Folge würden Kosten aller Sozialversicherungsträger in den Blick genommen, erläutert das IQWiG.

Damit laufe die GKV-Perspektive auf eine "quasi gesellschaftliche" Kostenbetrachtung hinaus. Hingegen lehnt das Kölner Institut es ab, die Folgen einer Krankheit im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Kosten - etwa durch Arbeitsausfall - zusätzlich zu berücksichtigen.

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