Kommentar zur Ärztequote

Im Sinne der Patienten

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:

Wer eine psychische Störung hat, braucht schnell eine Behandlung - bei einem ärztlichen Psychotherapeuten oder einem psychologischen Psychotherapeuten.

Beide Berufsgruppen sind in der Versorgung wichtig: Es gibt zwar weitreichende Überschneidungen bei ihrer Tätigkeit, doch in der Versorgungsrealität wirken sich die unterschiedlichen Befugnisse mitunter aus. Daher ist es gut, dass die Quote für ärztliche Psychotherapeuten von 25 Prozent bestehen bleibt.

Vor allem Patienten, die einer Medikation bedürfen, fühlen sich oft bei einem ärztlichen Psychotherapeuten gut aufgehoben. Schließlich haben psychologische Psychotherapeuten bislang keine Befugnis, Medikamente zu verschreiben - auch, wenn sie dies bereits seit Jahren fordern.

Angesichts langer Wartezeiten auf einen Therapieplatz muss jedoch der schnelle Zugang zu einer guten Versorgung im Vordergrund stehen: Daher ist es völlig richtig, dass der Gesetzgeber entschieden hat, dass Sitze, die nicht von einem ärztlichen Psychotherapeuten besetzt werden, nicht länger blockiert werden und auch an einen psychologischen Kollegen vergeben werden können.

Denn die sind mit ihren Kompetenzen für die Versorgung genauso wichtig. Knapp 280 Sitze werden durch dieses Verfahren frei - im Sinne der Patienten ein voller Erfolg.

Lesen Sie dazu auch: Psychotherapie: Kompromiss bei Ärztequote

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