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Sachsen

Mehr Beamte in Versorgungsvertrag mit aufgenommen

Der Vertrag in Sachsen über die ärztliche Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten ist erweitert worden. Er umfasst jetzt weitere Vollzugsbeamte.

Veröffentlicht:

Dresden. Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Sachsen können von Juli an Behandlungen von deutlich mehr Menschen als bisher über die Heilfürsorge abrechnen. Das ist die Folge einer Gesetzesänderung im sächsischen Beamtenrecht, worauf die KV Sachsen jetzt hinweist.

Bisher sind in Sachsen Landesbeamte des Polizeivollzugsdienstes und des Verfassungsschutzes sowie feuerwehrtechnische Landesbeamte über die Heilfürsorge versichert. Von Juli an trifft das außerdem auf Beamte im Justizvollzugsdienst, Vollzugsabteilungsleiter sowie Beamte im Vollzugsdienst in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung zu.

Wichtig zu wissen ist dies mit Blick auf Verordnungen: Beamte in der Heilfürsorge sind von Zuzahlungen gemäß 61 SGB V befreit. (sve)

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Kommentare
Andreas Hoffmann 19.06.202518:23 Uhr

„Können… abrechnen“ klingt fast so, als wäre das etwas Gutes für die Praxen?! Die Heilfürsorge ist ein Sparmodell, ausschließlich der Arbeitgeber und damit der Steuerzahler hat einen Vorteil im Vergleich zu einer richtigen privaten Krankenversicherung. Da hat der Journalierende den Ton nicht ganz getroffen. (Für etwaige Fehler bei der neudeutschen Genderquatschsprache möchte ich mich ausdrücklich nicht entschuldigen!)

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