Impfstoffe passen in kein Bewertungsraster
BERLIN (fst). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll klären, ob es eine Kosten-Nutzen-Bewertung nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Impfstoffe geben soll. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gefordert.
Veröffentlicht:Alle Gruppen im GBA, berichtet Ausschuss-Chef Dr. Rainer Hess in einem Newsletter, verträten die Auffassung, dass die Bewertung von Impfungen und der dafür eingesetzten Impfstoffe "denselben wissenschaftlichen Anforderungen der evidenzbasierten Medizin unterliegen muss" wie dies in der GBA-Verfahrensordnung für Methodenbewertungen vorgeschrieben sei.
Hintergrund dieses Vorstoßes ist der Streit um die HPV-Impfung. Der GBA hatte jüngst die Ständige Impfkommission aufgefordert, die wissenschaftlichen Grundlagen ihrer - positiven - Bewertung der Impfung erneut zu prüfen (wir berichteten). Zudem sollte es, so Hess, auch eine Kosten-Nutzen-Bewertung für Impfmittel "in Anlehnung an Paragraf 35b SGB V geben".
"Wahrscheinlich" sei aber eine direkte Anwendung dieser Vorschrift nicht möglich, da der Einsatz von Impfmitteln zur Vorbeugung einer Erkrankung "rechtlich nicht den Bewertungsvorschriften des SGB V für den Einsatz von Arzneimitteln (...) unterliegt", erläutert Hess. Genau diese Frage solle nun vom Gesundheitsministerium geklärt werden.