Integrierte Versorgung

Impuls für Innovationen

Anders als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gelten für IV keine Hürden beim GBA.

Veröffentlicht:

Jede neue Leistung in der vertragsärztlichen Versorgung muss zwei Hürden nehmen: erstens die Genehmigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, zweitens eine Vergütungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss.

Notwendig ist zuvor eine Evaluation. Außerdem muss einer der Partner im GBA die neue Leistung beantragen. Sowohl KBV und erst recht der GKV-Spitzenverband sind damit zurückhaltend.

Anders sieht das bei der Integrationsversorgung aus. Hier gelten, wie der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess beim Bundeskongress der Gesellschaft für Integrierte Versorgung sagte, die gleichen Regeln wie bei der stationären Versorgung.

Krankenhäuser können medizinische Innovationen problemlos erbringen. Denn hier gilt der Verbotsvorbehalt: Erst wenn auf Antrag eines GBA-Partners gegen eine neue Methode entschieden wird, darf sie auch von Krankenhäusern nicht mehr zu Lasten der GKV erbracht werden. Das ist allerdings relativ selten der Fall.

Diese etwas vertrackte Konstellation macht die Integrierte Versorgung gerade für medizinische Innovationen interessant. Denn neue Leistungen müssen nichts zwangsläufig stationär erbracht werden - die ambulante Behandlung ist die durchaus geeignetere Form, beispielsweise PET-CT, um deren ambulante Zulassung jahrelang im Bundesausschuss gerungen wurde.

Als problematisch sieht es Hess, dass auch Jahre nach Einführung neuer Leistungen keine hochwertigen Studien mit guter Evidenz vorliegen. Oft scheitert dies daran, dass ein Finanzier für die Studien fehlt. Aber es gibt auch Fortschritte. So wird die Brachytherapie demnächst ambulant und stationär evaluiert; die Studie bezahlt die Deutsche Krebshilfe. (HL)

Schwerpunkt Integrierte Versorgung: Hoffnungsträger oder große Illusion? Das Problem Multimedikation Implus für Innovationen Gesundes Leben, gesunde Arbeit Was ist nötig? Anreize und Ruhe an der Gesetzesfront Die Chronik der Integrierten Versorgung Kommentar: Was fehlt, ist Geduld

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung