In Westfalen-Lippe gelten ab 2011 neue Notfalldienstregeln

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MÜNSTER (iss). Mit denkbar knapper Mehrheit hat die Sonder-Vertreterversammlung der KV Westfalen-Lippe (KVWL) am Mittwochnachmittag eine neue Notfalldienstordnung verabschiedet. Sie wird zum 1. Januar 2011 organisatorisch umgesetzt.

Dann wird der Notfalldienst über eine Leitstelle gesteuert und von 53 zentralen Anlaufpraxen und Fahrdiensten sichergestellt. Die Betriebskosten belaufen sich auf rund 14 Millionen Euro pro Jahr. "Mit diesem Geld stellen wir eine Infrastruktur zur Verfügung, mit der wir unsere Patienten in Zukunft vernünftig versorgen können, eine einheitlichere Belastung der Ärztinnen und Ärzte erreichen, ländliche Regionen entlasten, Missbrauch vermeiden und schließlich Kosten- und Honorarentwicklungen besser analysieren und steuern können", warb Dr. Stefan Ernst, Vorsitzender des zuständigen Ausschusses, um Zustimmung zu dem Konzept.

Die Fachärzte hatten in einer Vorbesprechung beschlossen, die Reform wegen der ungewissen Konsequenzen für das ärztliche Honorar abzulehnen. "Bei der Honorarsituation in Westfalen-Lippe mit extrem niedrigen Regelleistungsvolumina und fehlender bundesweiter Anpassung im Behandlungsbedarf kann die Reform zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht durchgeführt werden", sagte Dr. Ulrich Oeverhaus als Sprecher der Fachärzte. Bei der geheimen Abstimmung überlegten es sich einige Fachärzte aber offensichtlich anders. Die Reform erhielt mit 34 Stimmen genau die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aller VV-Mitglieder, 14 votierten dagegen.

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