In der Pflege geht es künftig nach fünf "Bedarfsgraden"

BERLIN (hom). Perspektivwechsel in der Pflege: Ein neuer Bedürftigkeitsbegriff soll dazu führen, dass der Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen künftig präziser erfasst wird. Wann das Konzept umgesetzt wird, ist offen.

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"Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe pflegebedürftiger Menschen", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bei der Vorstellung eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens.

Darin wird unter anderem empfohlen, die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Bedarfsgrade zu ersetzen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit soll anhand von sechs Modulen von den Krankenkassen begutachtet werden. Eingeschätzt werden sollen körperliche sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Punktwert zusammengefasst, der je nach Höhe zur Zuordnung in einen der Bedarfsgrade führt. Diese reichen von "geringer" über "erhebliche", "schwere" und "schwerste Pflegebedürftigkeit" bis hin zu "besonderen Bedarfskonstellationen". Erstmals werden auch Kinder in die Begutachtung mit einbezogen.

Der Vorsitzende des 32-köpfigen Beirats zur Überprüfung des Pflegebegriffs, Dr. Jürgen Gohde, betonte, im Unterschied zum jetzigen Begutachtungsverfahren entscheide nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit darüber, welche Leistungen ein Pflegebedürftiger erhalte. "Dies führt zu einer anderen Pflegepraxis, in deren Mittelpunkt Selbstständigkeit und Teilhabe stehen." Vor allem altersverwirrte Menschen würden von der neuen Systematik profitieren.

Ministerin Schmidt ließ offen, wann das Begutachtungsverfahren politisch umgesetzt wird. "Wenn man sich bemüht, schafft man es das auch vor 2011."

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