Baden-Württemberg
Info-Portal zur Hospiz- und Palliativversorgung
STUTTGART. Das baden-württembergische Sozialministerium hat unter www.hospiz-palliativ-bw.de eine Informationsplattform zur Hospiz- und Palliativversorgung gestartet. Das Portal wurde zusammen mit dem Hospiz- und Palliativverband geschaffen.
Die Webseite enthält Adressen und Kontaktdaten von Hospizen, ambulanten Pflegediensten, Hospizgruppen oder Palliativmedizinern. Ergänzt wird das Angebot durch Informationen etwa über Trauerbegleitung sowie zu Vollmachten und Patientenverfügungen.
Das Portal ersetze kein Gespräch mit Fachleuten, könne aber Wegweiser für weitergehende Beratungen sein, heißt es. (eb)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


