Gesundheitswesen

Interkulturellere Ausrichtung nötig

Der Bericht der Migrationsbeauftragten zeigt Mängel in der Versorgung von Ausländern auf. Medizinische Angebote seien oft unbekannt.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

BERLIN. Menschen mit Migrationshintergrund haben noch nicht ausreichend an Präventionsangeboten und der medizinischen und pflegerischen Versorgung teil. Das geht aus dem 11. Bericht der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung hervor, den das Kabinett am Freitag verabschiedet hat. Aydan Özoguz (SPD) hatte das Thema "Gesundheit und Pflege in der Einwanderungsgesellschaft" 2015 zu ihrem Schwerpunkt gemacht.

Vor allem bei Rehabilitationsleistungen zeigt der Bericht eine Unterversorgung von Ausländern auf: So hätten 2014 309 von 10.000 deutschen, aber nur 221 von 10.000 ausländischen Versicherten Rehabilitationsmaßnahmen wahrgenommen, die auch der beruflichen Wiedereingliederung dienen. Migranten seien gleichzeitig häufiger in gesundheitlich belastenden Berufen tätig.

In ihrem Bericht, der alle zwei Jahre erscheint, erklärt Özoguz das unter anderem mit einem Mangel an "zielgruppengenauer Ansprache, damit alle Menschen von den Leistungen des Gesundheitswesens profitieren können". Viele Informationen über medizinische Leistungen, Rehabilitations- und Präventionsangebote erreichten Menschen mit Migrationshintergrund nicht in ausreichendem Maße. Die interkulturelle Öffnung müsse daher "Zukunftsaufgabe" aller medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sein. Ein Problem, heißt es in dem über 650 Seiten starken Bericht zur integrationspolitischen Entwicklungen der letzten zwei Jahre, seien dabei auch mangelnde Deutschkenntnisse.

Da es jedoch trotz Integrationsbemühungen immer Migrantengruppen gebe, die der Sprache nicht mächtig sind, sei es erforderlich, dass das Gesundheits- und Pflegewesen mehrsprachige Informationen und Beratungsmöglichkeiten bereithält.

Vor allem in der Flüchtlingsversorgung seien große Sprachbarrieren zu beobachten. Problematisch erachtet Özoguz in diesem Bereich zudem die bisherige Praxis der Ausgabe eines Behandlungsscheins durch nicht medizinisches Personal. Die im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verankerte Möglichkeit der Bundesländer, eine Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, hat sich nicht flächendeckend durchgesetzt (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Neben den Vorreitern Hamburg und Bremen haben laut dem aktuellen Bericht sechs weitere Bundesländer – Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein – zwischenzeitlich die Voraussetzungen für die Einführung geschaffen; in vier Bundesländern – Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen – ist die Entscheidung noch offen. Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Sachsen planen keinen Abschluss der Rahmenverträge.

Themenübergreifend, lautet ein weiteres Fazit der Migrationsbeauftragten, müsste die Daten- und Faktenlage zur Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im an Gesundheitsangeboten verbessert werden. Die derzeitigen Daten ließen "keine systematische Auswertung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit Einwanderungsgeschichten zu". Sie müssten daher bei der Gesundheitsberichterstattung und in der epidemiologischen Forschung regelmäßig Berücksichtigung finden.

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