Internisten fürchten GOÄ nach EBM-Vorbild

Eine neue Gebührenordnung, die den Namen verdient, und eine Wiederaufnahme der Diskussion über die Substitution ärztlicher Leistungen, hat sich der Berufsverband Deutscher Internisten auf die politische Agenda gesetzt.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wird das die neue GOÄ? Beim BDI schrillen die Alarmglocken.

Wird das die neue GOÄ? Beim BDI schrillen die Alarmglocken.

© nös

BERLIN. Die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) darf kein Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) werden.

Diesen Appell richtet der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) an die Politik und die private Krankenversicherung.

Die Diskussion um die GOÄ-Reform laufe darauf hinaus, den ordnungspolitischen Ansatz der Gebührenordnung aufzubrechen, sagte Dr. Hans-Friedrich Spies, 2. Vizepräsident des BDI am Freitag in Berlin.

Ablehnung von Öffnungsklauseln

In den Gedankenspielen der PKV, eine Öffnungsklausel für Verträge zwischen Ärzten und PKV einzuführen sowie die Multiplikatoren und Analogziffern abzuschaffen, sehe er die Gefahr, dass die neue GOÄ sich zu einem EBM entwickeln könne.

Eine Art Gemeinsamen Bundesausschuss für die PKV, der Leistungen zulasse und ausschließe, dürfe es nicht geben, sagte Spies.

Bestenfalls könnten sich die Ärzte auf ein Gremium einlassen, das sich mit neuen Leistungen und Abrechnungen mit Analogziffern beschäftige und das neue Leistungen per Rechtsverordnung in die GOÄ übernehmen dürfe.

Dieses Gremium solle innerhalb vorgegebener Fristen arbeiten und schiedsamtsfähig sein, sagte Spies.

Privatversicherter monieren Abrechnungen

Aktuelle Gespräche mit der PKV hätten ergeben, dass die PKV den ordnungspolitischen Ansatz der GOÄ, was die Höhe und die Definition der Bewertung angehe für überholt halte. Die private Assekuranz sehe darin einen Missbrauch der Multiplikatoren.

Die Versicherer hätten beklagt, dass Ärzte bei den Privatversicherten Leistungen nebeneinander abrechneten, die sich nicht ergänzten, sondern jeweils zum gleichen Ergebnis führten.

Der BDI hat ferner eine Initiative gegen die Substitution ärztlicher Leistungen angekündigt. Gemeinsam mit anderen Fachverbänden wollten die Internisten, den Bundesgesundheitsminister dafür "sensibilisieren", die Heilkundeübertragungsrichtlinie noch einmal aufzuschnüren, sagte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

Streit um die Terminologie

Das Gesundheitsministerium muss die Richtlinie genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann. In der Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im Oktober die Übertragung ärztlicher Leistungen auf Angehörige von Pflegeberufen in Modellversuchen erlaubt.

Wesiack forderte, die Begriffe Delegation und Substitution in der Richtlinie zu definieren und eine Evaluierung der Modellprojekte. Der GBA hat die beiden Reizwörter aus der Richtlinie verbannt und spricht stattdessen durchgängig von Übertragung.

Er gehe davon aus, dass die Regierung plane, die Substitution ärztlicher Tätigkeiten nach Ablauf der achtjährigen Erprobungsphase flächendeckend einzuführen, sagte Wesiack.

Delegation eine Gefahr für Patienten?

Vor einem Qualitätsverlust in der Versorgung warnte Hans-Friedrich Spies. Wenn praktisch alle Aufgaben von Diabetologen auf Pflegekräfte übertragbar seien, bestehe die Gefahr, dass Folgekrankheiten nicht entdeckt und bewertet würden.

Die Richtlinie verschärfe noch den Mangel an Pflegekräften, sagte Dr. Wolf von Römer. Er forderte, ärztliche Leistungen daher verstärkt auf Medizinische Fachangestellte (MFA) zu übertragen. Die MFA werden bislang von der Richtlinie nicht erfasst.

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