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Bundesausschuss

Intrakranielle Stents raus aus GKV-Katalog

Der Bundesausschuss schließt die Leistung im zweiten Anlauf aus der Versorgung aus.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das intrakranielle Stenting zur Prophylaxe des Schlaganfalls wird aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen. Der GKV-Spitzenverband, der die Methodenbewertung im März 2013 beantragt hatte, begrüßte diese "wichtige Entscheidung für den Patientenschutz".

Das vom GBA beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im September 2014 eine Nutzenbewertung der Implantation von Stents für Patienten mit symptomatischen intrakraniellen arteriellen Stenosen vorgelegt. Das IQWiG stellte eine deutliche Erhöhung der periprozeduralen Schlaganfälle bei der Patientengruppe fest, die einen Stent erhalten hatte.

In einer GBA-Sitzung im Mai war der Leistungsausschluss noch an den fünf Stimmen der Vertreter von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gescheitert. Ursache ist das vom Gesetzgeber verfügte erforderliche Quorum für Leistungsausschlüsse: Nötig sind dafür neun Stimmen im GBA, Kassen und die drei unparteiischen GBA-Mitglieder kommen zusammen auf acht. Normalerweise reichen im GBA sieben Stimmen für eine Beschlussmehrheit. GBA-Chef Professor Josef Hecken forderte, der Gesetzgeber solle dieses "Sonderquorum überdenken".

Strittig ist im Mai die Definition der Ausnahmen gewesen, in denen eine Stent-Behandlung weiter erlaubt ist. Nach Angaben der Kassen lässt der jetzt getroffene Beschluss nur "wenige, gut begründete Ausnahmen" zu. Diese seien fast deckungsgleich mit den Vorgaben, die die US-Zulassungsbehörde FDA schon 2012 festgelegt hat. (fst)

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