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Kommentar zu Medi

Ist das Streikverbot längst Geschichte?

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Mitten im Sommer macht Medi das Streik-Fass auf. Was hat eine solche Ankündigung in Zeiten zu bedeuten, in denen die gesundheitspolitischen Anlässe für Streiks eher gering sind? Es geht darum, Vereinbarungen aus den 30-er und 50-er Jahren zu überprüfen.

Rückblende: Politik, Kassen und Ärzten hatten einen Deal geschlossen, auf Streiks zu verzichten. Im Gegenzug erhielten sie die Monopolstellung für die ambulante Versorgung mit der Pflicht zur Einigung.

Keine Einigung hätte bedeutet: fest angestellte Ärzte in einem Kassensystem. Dieses System konnte verhindert werden, allerdings zu dem Preis, den Körperschaftsstatus zu akzeptieren.

Nach dem Krieg wurde das KV-System trotz heftiger Widerstände mit dem Kassenarztrecht 1955 bestätigt. Mit dem Bekenntnis zum Wettbewerb hat die Politik das System "einheitlich und gemeinsam" aufgehoben.

So wurden etwa KVen ganz bewusst bei der Integrationsversorgung im Jahr 2000 außen vor gelassen. Ebenso brachten die Selektivverträge als Vollversorgerverträge mit ärztlichen Organisationen Bewegung in die Vertragslandschaft.

Höchste Zeit also für Gerichte, hier einen Blick darauf zu werfen, ob das ungeschriebene Gesetz vom Streikverbot, nicht längst Geschichte ist.

Lesen Sie dazu auch: Medi-Chef ruft zum Ärztestreik

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