Baden-Württemberg
Jedes dritte Intensivbett für COVID-Patienten reserviert
Baden-Württemberg fährt die Regelversorgung langsam wieder hoch. Arztpraxen und Kliniken erhalten für diesen Prozess ein Pflichtenheft.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung hat das Startsignal gegeben, schrittweise wieder die Regelversorgung hochzufahren. Die Corona-Pandemie dürfe nicht dazu führen, „notwendige medizinische Behandlungen langfristig zu verschieben“, sagte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag. Das Ministerium habe sich daher mit KV, Kassen, Krankenhausgesellschaft und Unikliniken auf Eckpunkte des Vorgehens verständigt.
- Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollen durch Terminmanagement sicherstellen, dass nur so viele Patienten gleichzeitig in den Praxen sind, wie mit den Hygiene- und Abstandsregeln vereinbar ist.
- Krankenhäuser sind aufgerufen, ein Screening- und Testkonzept für Personal und für Patienten zu etablieren.
- Die in den vergangenen Wochen zusätzlich geschaffenen Intensivbehandlungskapazitäten sollen im „Stand-by“-Modus gehalten werden – dies gilt zunächst bis Ende September. Die gleiche Vorgabe betrifft ambulante Fieberambulanzen und Corona-Schwerpunktpraxen.
- Krankenhäuser müssen 30 bis 35 Prozent der Intensiv- und Beatmungsbetten für COVID-19-Patienten vorhalten.
Um bei wieder steigender Auslastung der Intensivbetten die stationäre Regelversorgung sicherzustellen, sollen Patientenverlegungen durch die Oberleitstelle Baden-Württemberg und die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) überregional koordiniert werden. Dabei sollen auch weiterhin die Kapazitäten kooperierender Reha- und Vorsorgekliniken mit berücksichtigt werden.
Minister Lucha bat die Patienten, den Besuch in einer Arztpraxis vorher telefonisch anzumelden und dabei Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Pflicht dazu, wie in einzelnen anderen Bundesländern, gibt es nicht. (fst)