Verordnung

Mecklenburg-Vorpommern führt Maskenpflicht für Patienten ein

Der Nordosten ist von der Corona-Pandemie zwar nicht stark betroffen, mit einer Maskenpflicht in Arztpraxen soll der Schutz von Ärzten und MFA aber verbessert werden.

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Zutritt zur Praxis nur mit Mundbedeckung: Um andere Patienten und das Personal zu schützen, müssen Patienten in Mecklenburg-Vorpommern Masken tragen.

Zutritt zur Praxis nur mit Mundbedeckung: Um andere Patienten und das Personal zu schützen, müssen Patienten in Mecklenburg-Vorpommern Masken tragen.

© paulynn / stock.adobe.com

Schwerin. Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind – insgesamt waren dies bis 28. April 687 bei 17 Sterbefällen. Mit einer Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen wird der Schutz nun noch einmal erhöht. Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU) kommt mit einer entsprechenden Verordnung nach eigenen Angaben dem Wunsch von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung im Nordosten nach.

Schals und Tücher reichen auch

Patienten sollen die Maske beim Besuch einer Arztpraxis mitbringen und vor dem Betreten der Praxis anlegen. „Das ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Jeder schützt beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal“, begründete Glawe die Verordnung.

Neben Masken erfüllen laut Glawe auch Schals oder Tücher die gestellte Anforderung an die Patienten. Der Abstand von 1,5 Metern ist den Praxen dennoch weiter einzuhalten. Die Verpflichtung gilt nicht für Beschäftigte in Arztpraxen, wenn diese durch andere Vorrichtungen wie etwa eine Plexiglaswand am Tresen geschützt sind.

Flächendeckende Tests für Pflegeheime angestrebt

Neben der Maskenpflicht in den Praxen treibt Glawe auch die angestrebten flächendeckenden Tests in den Pflegeheimen voran – laut Glawe sind allerdings noch „abschließende Gespräche“ mit den Heimträgern zu führen. Es sollen fast 25 .000 Alten- und Pflegeheimbedürftige sowie über 15 .000 Beschäftigte in den Heimen getestet werden.

Bei einem positiven Ergebnis soll der Test wiederholt werden. Die Kosten für die flächendeckenden Tests betragen laut Landesgesundheitsministerium rund 3,5 Millionen Euro, die aus dem Schutzfonds des Landes gezahlt werden. (di)

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