Kartellamt

Jetzt zum Wettbewerbsregister anmelden!

Öffentliche Auftraggeber sollen sich künftig informieren, wie weiß die Weste potenzielle Ausschreibungsgewinner ist. Dazu müssen sie beim Kartellamt registriert sein.

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Bonn. Das Bundeskartellamt fordert öffentliche Auftraggeber auf, sich „unverzüglich“ jetzt schon für das elektronische Wettbewerbsregister zu registrieren. Nur so lasse sich späterer Antragsstau vermeiden, wie Behördenchef Andres Mundt am Dienstag verlauten ließ.

Das Wettbewerbsregister soll öffentliche Auftraggeber darüber informieren, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Wie das Kartellamt weiter erläutert, wird das Bundeswirtschaftsministerium im Bundesanzeiger veröffentlichen, ab wann entsprechende Wirtschaftsdelikte dem registerführenden Kartellamt mitgeteilt werden müssen. Das ist bisher noch nicht geschehen.

Sechs Monate später setzt dann den Angaben zufolge die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber ein, Bieter zu überprüfen, die einen Zuschlag in einem Vergabeverfahren erhalten sollen.

Abfrage wird Pflicht

Kartellamtspräsident Mundt: „Rund 30.000 Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen werden beim Wettbewerbsregister abfrageberechtigt sein und müssen vorher elektronisch registriert werden. Ein reibungsloser Ablauf ist nur dann gewährleistet, wenn die Auftraggeber die Registrierung jetzt vornehmen, bevor die Abfrage gesetzlich Pflicht wird.“

Die Registrierung lasse sich mit Hilfe der auf der Behördenwebsite hinterlegten Informationen und Formulare „eigenständig vornehmen“, heißt es weiter. Allerdings gebe es derzeit nur einen Weg, den Registrierungsantrag beim Kartellamt einzureichen: nämlich über das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo). Auftraggeber ohne eigenes Postfach könnten ihren Antrag von einer übergeordneten Behörde via deren beBPo übersenden lassen.

Wie das Kartellamt versichert, „bemüht“ es sich darum, neben dem elektronischen Behördenpostfach alternative Übertragungswege für Registrierungsanträge zum Wettbewerbsregister zu eröffnen. Welche das sind, werde man „zu gegebener Zeit“ mitteilen. (cw)

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