KBV-Chef Köhler will Arztrechnung für alle

BERLIN (sun). Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollte die Patientenquittung regelhaft bei jedem Arztbesuch ausgestellt werden. Bisher machten gesetzlich Versicherte zu selten Gebrauch von ihrem Recht, eine Rechnung zu erhalten.

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"Die Patientenquittung bietet die Chance auf mehr Transparenz für Versicherte." (KBV-Chef Andreas Köhler)

"Die Patientenquittung bietet die Chance auf mehr Transparenz für Versicherte." (KBV-Chef Andreas Köhler)

© Elke Hinkelbein

"Politiker diskutierten derzeit wieder verstärkt über Patientenquittungen und Kostenerstattungsmodelle für ärztliche Behandlungen", sagte KBV-Chef Andreas Köhler am Dienstag in Berlin. Beides sei bereits jetzt möglich, allerdings bei den Versicherten kaum bekannt. Köhler berief sich auf eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV unter mehr als 6000 zufällig ausgewählten Bundesbürgern.

Demnach haben bisher nur 20 Prozent der gesetzlich Versicherten von der Möglichkeit gehört, sich in der Arztpraxis eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. 80 Prozent wussten von solchen Quittungen nichts. Dies gelte auch für die Kostenerstattung. Davon, dass Kassen solche Tarife anbieten, haben laut Umfrage 72 Prozent noch nichts gehört; zwei Prozent haben solche Tarife bereits gewählt.

Die Patientenquittung biete die "Chance auf mehr Transparenz für Versicherte", so Köhler. Das Interesse bei den Versicherten, über die Arztkosten Bescheid zu wissen, sei "derzeit nicht sehr ausgeprägt". Kritiker bezweifeln, dass Patientenquittungen tatsächlich zu mehr Transparenz und Kostenbewusstsein führen. Sie warnen dagegen vor dem enormen bürokratischen Aufwand.

Aus diesem Grund habe die KBV durchgesetzt, dass in den Software-Programmen für Vetragsärzte ein Modul eingearbeitet wurde, das es ermögliche, Patientenquittungen auszudrucken, so Köhler. Damit soll der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.

Lesen Sie dazu auch: Patientenquittung nur ein Sommerloch-Thema? Neuer Vorstoß zur Kostenerstattung in der GKV

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