Psyche und Antibiotika im Blick

KBV-Pläne für den Innovationsfonds

Für den Innovationsfonds hat die KBV zwei bedeutende Problemfelder identifiziert: die Zunahme psychischer Erkrankungen und die wachsenden Antibiotika-Resistenzen.

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KÖLN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereitet gemeinsam mit Partnern zwei Anträge für die Förderung aus dem Innovationsfonds vor.

Dabei geht es zum einen um die bessere Versorgung von Patienten mit seelischen Erkrankungen, zum anderen um die Förderung der rationalen Antibiotikaverordnung.

Das hat Dr. Bernhard Gibis, Leiter des KBV-Dezernats Verträge und Versorgungsmanagement, jüngst in Köln berichtet.

Bessere Versorgung für psychisch Kranke erhofft

Mit dem Innovationsfonds bekomme das Gesundheitswesen endlich ein "Forschungs- und Entwicklungsbudget", sagte Gibis. "Wir wollen den Fonds gemeinsam mit KVen über Verträge zur besonderen Versorgung nutzbar machen."

So bereitet die KBV mit der KV Nordrhein und Berufsverbänden einen Antrag auf Förderung für den Versorgungsvertrag für Patienten mit seelischen Erkrankungen aus der KBV-Vertragswerkstatt vor.

Er zielt auf die abgestimmte Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen. Die Blaupause der KBV zielt auf einen besseren Zugang zur Akutversorgung, Angebote zur Kurzzeittherapie, Förderung von Gruppentherapien und Koordination eines multiprofessionellen Behandlungsangebots ab.

Antibiotikaverordnung: Elf KVen beteiligt

An dem Projekt zur rationalen Antibiotikaverordnung beteiligen sich elf KVen. Ferner sei man mit einem großen Kassenverband im Gespräch.

Das Projekt zielt darauf ab, schon in der vertragsärztlichen Versorgung durch eine rationale Arzneimitteltherapie die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden oder einzuschränken.

Dies ist von hoher gesundheitspolitischer Relevanz und greift einen Beschluss der G7-Konferenz der führenden Industrienationen unter der deutschen Präsidentschaft vom Juni 2015 auf.

Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen hat ferner eine hohe Priorität in der WHO-Strategie.

Der Innovationsfonds erlaube es, regionale Projekte anzuschieben. Sie dürften aber auf der regionalen Ebene nicht stehen bleiben. "Wenn man erkannt hat, dass sich etwas bewährt, sollte es allen Versicherten zur Verfügung stehen."

Gefördert und vergütet werden aus dem Innovationsfonds Leistungen, die nicht Bestandteil der Regelversorgung und somit des EBM sind. Obligatorisch ist eine Evaluation der Projekte, die ebenfalls aus Fondsmitteln finanziert wird. (iss)

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