KV Baden-Württemberg soll sich Bonus-Malus verweigern
STUTTGART (fst). Der KV-Vorstand in Baden-Württemberg soll die Bonus-Malus-Regelung im Arzneispargesetz (AVWG) nicht umsetzen, "bis die abschließende verfassungsrechtliche Prüfung erfolgt ist".
STUTTGART (fst). Der KV-Vorstand in Baden-Württemberg soll die Bonus-Malus-Regelung im Arzneispargesetz (AVWG) nicht umsetzen, "bis die abschließende verfassungsrechtliche Prüfung erfolgt ist".
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