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Nach Wahl-Anfechtung

KV Berlin droht erneut der Grabenkampf

Nach der erneuten Anfechtung der Vorstandswahl appelliert die VV-Vorsitzende: Raus aus den Gräben!

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BERLIN. Zur Geschlossenheit der Ärzte in der KV Berlin mahnte die Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Christiane Wessel an. Sie reagierte damit auf die erneute Anfechtung der bereits wiederholten Wahl von Günter Scherer in den Berliner KV-Vorstand. Sie appellierte an alle Beteiligten, "endlich die Gräben zu verlassen, um im Interesse aller niedergelassenen Berliner Ärzte und Psychotherapeuten wieder zu einer geordneten Arbeit überzugehen".

Die Wahl Scherers musste wiederholt werden, weil das Sozialgericht Berlin den Wahlvorgang vom Februar auf eine Wahlanfechtungsklage hin im Juli für ungültig erklärt hatte. Die Neuwahl erfolgte Anfang August. Gegenkandidaten gab es nicht, und die Wahlsitzung der Berliner KV-VV war nur knapp beschlussfähig, denn die Vertreter der oppositionellen Listen Die Fachärzte, Hausärzteverband (BDA) und Medi waren der Sitzung komplett fernblieben.

Diese Listen hatten den Mehrheits-Listen, die die VV-Chefin und die beiden ärztlichen Vorstände stellen, im Vorfeld vorgeworfen, dass sie entgegen ihrem Wahlversprechen "tendenziell destruktiv, unfair und intransparent" agieren würden.

Sie begründeten das mit der für ungültig erklärten ersten Vorstandswahl und kritisierten die Bedingungen für die Neuwahl zum dritten Vorstandsmitglied. Zudem beklagten sie, dass bei der Nachwahl von Dr. Burkhard Ruppert als hausärztlicher Vorstand an der Stelle des zurückgetretenen Mathias Coordt nicht bekannt gegeben worden sei, dass Ruppert erst ab September zur Verfügung stehe. Ruppert hat sein Amt aber nach KV-Angaben nun angetreten.

VV-Chefin Wessel wies die Kritik der Listen am Verfahren der Neuwahl im August zurück. Bereits bei der Wahlsitzung hatte sie erklärt, dass man "aus Gründen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der KV und zugunsten einer zeitnahen Neuwahl auf ein Berufungsverfahren verzichtet habe". Die von den Listen und mit der Klage zudem geforderte Ausschreibung des Vorstandspostens sei nicht vorgesehen.

Die Gründe für die Anfechtungsklage – eine zu kurze Einladungsfrist und die mangelnde Bekanntgabe der Neuwahl – wies sie in Reaktion auf das Bekanntwerden der Anfechtungsklage erneut zurück "Im Übrigen haben wir das Wahlverfahren sorgfältig geprüft und sind überzeugt, dass die Wahl von Herrn Scherer rechtlich einwandfrei verlaufen ist", so Wessel am Mittwochnachmittag. (ami)

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