Kritik an „unklarer Finanzierung“
KV Berlin fordert Korrektur der RSV-Prophylaxe-Verordnung
Kritik an der RSV-Prophylaxe-Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium übt die KV Berlin. Sie fordert, den Pädiatern die Leistung zu vergüten und diese nicht in der Versichertenpauschale zu versenken.
Veröffentlicht:Berlin. Die KV Berlin verlangt vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), die geplante RSV-Prophylaxeverordnung zu überarbeiten. Sie stört sich daran, dass das nicht einmal eine ganze Seite füllende Normwerk nur eine „unklare Finanzierung“ der Prophylaxe vorsieht.
Laut Begründung der Verordnung soll die Leistung in den pädiatrischen Praxen über die Versichertenpauschale abgedeckt sein. Das BMG setze damit „völlig falsche Signale“, so die KV. Es berücksichtige nicht, dass bei der RSV-Prophylaxe nicht nur die Gabe des Medikaments anfalle, sondern für die Kinder- und Jugendärzte zeitintensive Beratungsarbeit entstehe.
Neuer Trend bei Vergütung?
„Man kann die Versicherten-Pauschale nicht mit immer mehr Leistungen füllen. Es steht zu befürchten, dass zukünftig immer mehr Leistungen in der Versichertenpauschale eingestellt werden, ohne finanziell nachzulegen. Dieses aktuelle Beispiel höhlt die Entbudgetierung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin und bei allen zukünftigen Fachgruppen, die entbudgetiert werden, komplett aus“, so KV-Chef Dr. Burhkard Ruppert, der selbst Kinderarzt ist.
Die KBV hatte am Montag eine Richtigstellung in der Begründung dahingehend gefordert, dass dort nicht mehr in Sachen Vergütung Bezug auf die Versicherten- und Grundpauschale genommen wird. Das Honorar könne nur der Bewertungsausschuss festlegen. (juk)







