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KV Hamburg: Verteilungsmaßstab kommt im Juni

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HAMBURG (di). Hamburgs KV-Vorstand soll im Juni einen Honorarverteilungsmaßstab vorlegen, mit dem die Verteilung unter regionaler Regie erfolgen kann.

Die Struktur der RLV soll aber im Wesentlichen beibehalten werden, beschloss die Vertreterversammlung. Änderungen wünschen die Vertreter in zwei Punkten: Der Zuschlag für Kooperationsgemeinschaften soll künftig für alle Konstellationen einheitlich zehn Prozent betragen.

Ob es sich um eine fachgleiche Kooperation handelt und wie viele Ärzte oder Fachgruppen in ihr vertreten sind, soll dabei keine Rolle mehr spielen.

Außerdem sollen die Regelleistungsvolumina künftig fünf Tage vor Quartalsbeginn zugewiesen werden, damit Praxisveränderungen besser berücksichtigt werden können.

Die KV gab außerdem bekannt, dass die in der Hansestadt geltende Onkologievereinbarung unbefristet verlängert werden konnte.

Damit setzte sich die KV gegen die ursprüngliche Kassenhaltung durch, die eine Übernahme der bundesweiten Regelung vorsah. Dies hätte nach KV-Angaben zur Folge gehabt, dass urologische und gynäkologische Fachonkologie kaum noch durchführbar gewesen wäre.

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