KV Hessen lehnt Honorarreform strikt ab

Veröffentlicht:
Will mit allen Mitteln gegen die Honorarreform vorgehen: KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann

Will mit allen Mitteln gegen die Honorarreform vorgehen: KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann

© KV Hessen

FRANKFURT/MAIN (ine). Die KV Hessen will die Honorarreform nicht akzeptieren. "Wir werden mit allen vertragsrechtlich und juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Entscheidung vorgehen", heißt es in einer Mitteilung der KV.

"Wütend" macht die KV-Spitze die ihrer Meinung nach für 2011 geplante "willkürliche Einteilung" der Kassenärztlichen Vereinigungen in drei Gruppen. Die Einteilung richtet sich nach der Höhe des Leistungsbedarfs pro GKV-Versicherten und beinhaltet, je nach Gruppe, 3,46 Prozent, 2,72 Prozent und 1,05 Prozent Honorarzuwachs.

Hessen wird in die Gruppe mit dem niedrigsten Zuwachs einsortiert - das Land liegt mit einem einzigen Euro je Versicherten über der Grenze zur nächsten Stufe mit 2,72 Prozent Zuwachs. "Dieser eine Euro zuviel kostet uns 29 Millionen Euro", erklären die beiden KV-Chefs Dr. Margita Bert und Dr. Gerd W. Zimmermann.

Ihre Kritik: Die KBV habe diese Grenzen willkürlich gesetzt. Die beiden kritisieren auch, dass die Euro-Beträge je Versicherten, also der Leistungsbedarf, auf Basis des Jahres 2008 für das Jahr 2010 hochgerechnet wurden und somit nicht die tatsächliche Entwicklung der Jahre 2009 und 2010 widerspiegeln. Hinzu komme, dass noch Anfang Oktober allen KVen von der KBV eine lineare Steigerung der Honorare um 1,5 Prozentpunkte versprochen worden ist.

Davon sei nun keine Rede mehr. Es solle vielmehr bei dem gesetzlich vorgeschlagenen Zuwachs von 0,75 Prozentpunkten bleiben. "Zusammen genommen ist diese Honorarreform deshalb eine Farce, zu der nun auch noch der Wortbruch hinzukommt", lautet das Fazit der beiden Vorstände.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsverbände

Radioonkologen sind jetzt im SpiFa vertreten

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar