KV Sachsen klärt Termine für Bereitschafsdienst

DRESDEN (tt). Um die ärztliche Versorgung durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an den Weihnachtsfeiertagen dieses Jahres sicherzustellen, hat die KV Sachsen bei ihrer jüngsten Vertreterversammlung in Dresden einer Sonderregelung zugestimmt.

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Wie zuvor von der Bereitschaftsdienstkommission vorgeschlagen, werden der 27. und 28. Dezember, ein Donnerstag und ein Freitag, "einmalig als Brückentage" festgelegt.

Nur so könne eine adäquate Versorgung der Versicherten an diesen Tagen gewährleistet werden, erklärte Dipl.-Med. Peter Raue, Vorsitzender der Bereitschaftsdienstkommission, den Antrag.

Nötig ist die Ausnahmeregelung aufgrund der Brückentags-Definition der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstordnung. Demnach sind Brückentage "zwischen gesetzlich geregelten Feiertagen und dem Wochenende gelegene Einzeltage" - hier greift der kassenärztliche Bereitschaftsdienst.

Da dieses Jahr am 27. und 28. Dezember aber wohl trotzdem viele Ärzte ihre Praxen schließen werden, so Raue, sei die Ausnahmeregelung nötig.

Auch für den Jahreswechsel 2012/2013 wurde bereits eine entsprechende Regelung verabschiedet. Da dann die Feier- und Brückentage so liegen, dass an zwölf aufeinanderfolgenden Kalendertagen der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig ist, werden mehr Ärzte im Einsatz sein.

Die Zahl der Diensthabenden wird vor allem an den Brückentagen erhöht "und gegebenenfalls durch Sitzdienste verstärkt", heißt es im Beschluss. Auch in diesem Jahr sollen "bereits analoge Maßnahmen zur Anwendung kommen".

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