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KV Thüringen schafft die RLV ab

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WEIMAR (rbü). Ab Juli gilt für Vertragsärzte in Thüringen eine neue Honorarverteilung. Die Vertreterversammlung hat sich bei der jüngsten Sitzung in Weimar über Bedenken der Krankenkassen hinweggesetzt.

In einem Schreiben an die KV Thüringen hatten diese die HVM-Reform als "eindeutige Fehlsteuerung" abgelehnt, die auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werde.

Da vom Gesetzgeber kein Einvernehmen verlangt wird, übergingen die Vertreter das fehlende Benehmen. Kern der Reform ist die Abschaffung der Regelleistungsvolumen (RLV) ab Juli.

Hauptgeschäftsführer Sven Auerswald wies darauf hin, dass die Zuweisung der RLV vor Beginn des neuen Quartals entfällt. Die Kritik der Kassen nannte er überzogen.

Der neue HVM greife auf ein System zurück, das sich von 2002 bis 2008 bewährt und auch vor dem Landessozialgericht standgehalten habe.

Evaluation nach der Herbstabrechnung

Die Vergütung erfolgt zweigeteilt: 65 Prozent der Leistungen werden mit einem festen Orientierungspunktwert vergütet, der Rest wird abgestaffelt. Die KV hat dazu bereits ein Sonderrundschreiben an die Thüringer Ärzte verschickt.

Die Kassen fürchten, dass die restlichen Punktwerte wegen zu geringer Höhe verfallen - vor allem bei den Fachärzten.

Auerswald sieht diese Gefahr nicht, notfalls könne die KV Thüringen jederzeit nachsteuern.

Sobald die Zahlen des Herbstquartals vorliegen, soll eine erste Evaluation erfolgen. In unterversorgten Gebieten soll die Abstaffelung überdies entfallen.

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