Berlin

KV Wahl wird vor Gericht überprüft

Wieder Wirbel in der KV Berlin: Haben die Vorstände die Wahl absichtlich manipuliert, um länger im Amt zu bleiben? So lautet ein Vorwurf.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin muss vor Gericht überprüft werden. Sechs Listen, die sich für einen Neuanfang in der KV Berlin einsetzen, haben beim Sozialgericht Berlin einstweiligen Rechtsschutz beantragt, um das laufende Verfahren zur KV-Wahl zu stoppen.

Mit der Klage wollen die VV-Mitglieder überprüfen lassen, ob die Grundsätze der freien und geheimen Wahl gewährleistet waren. Anlass für Zweifel daran gaben vor allem Nummern, die auf den Briefumschlägen aufgedruckt waren, in denen die Ärzte ihre Wahlentscheidung an die KV-Verwaltung zurückschicken sollten.

"Wir wollen feststellen lassen, ob es durch die Aufbringung von ‚Ordnungszahlen‘ auf den Wahlumschlägen, bei denen es sich faktisch um codierte Wählernamen handelt, möglich ist, die KV-Wahl zu manipulieren. Denn tatsächlich ermöglichen diese Ziffern eine Zuordnung von Wahlbriefen zu den Wahlberechtigten", so die Sprecherin der Gruppe, Dr. Christiane Wessel.

Zweifel muss ausgeräumt werden

Die Befürchtung: Rückschlüsse auf die jeweiligen Wähler und ihre Wahlbeteiligung gäben dem KV-Vorstand die Möglichkeit, verstärkt Unterstützer zu mobilisieren. Die Vertreter der sechs Listen – vier ärztliche und beide psychotherapeutische Listen – haben dieses Verfahren nach Angaben ihrer Sprecherin bewusst vor der Auszählung eingeleitet. Sie seien der festen Überzeugung, dass die meisten Berliner Kollegen einen Neuanfang in der Berliner KV wünschen und dementsprechend gewählt haben, so Wessel.

"Den dringend nötigen Neuanfang in der KV Berlin kann es nur geben, wenn die KV-Wahl tatsächlich frei, geheim und gleich verläuft. Gerade deswegen muss jeder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl ausgeräumt werden", so Wessel weiter.

In ihrer Klageschrift begründet die Gruppe von Ärzten ihre Zweifel zudem mit einer Aussage von Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke. Er soll demnach in der Arbeitsgruppe der KVen in der Bundes-KV Anfang September gesagt haben, dass eine Reihe angestellter Ärzte bei der KV Berlin reklamiert habe, dass sie noch keine Wahlunterlagen für die Wahl zur Vertreterversammlung erhalten hätten. Eine Überprüfung der eingegangenen Wahlbriefe habe jedoch ergeben, dass die betreffenden Wahlunterlagen längst eingegangen gewesen seien, so Bratzke laut Klageschrift weiter.

Absichtliches Manöver?

Nach Bekanntwerden dieser Vorgänge werden bereits Stimmen laut, die dem Berliner KV-Vorstand unterstellen, dass er es auf eine Klage angelegt habe. "Die Vorstände machen eine offensichtlich falsche Wahl. Man muss davon ausgehen, dass das ein absichtliches Manöver ist, um länger im Amt zu bleiben", sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der MVZ, Dr. Bernd Köppl, der als MVZ-Leiter in Berlin früher viel mit der Hauptstadt-KV zu tun hatte.

Mit der Klage auf einstweiligen Rechtsschutz wollen die kritischen Ärztevertreter auch erreichen, dass die KV Berlin die Wahlbriefe vorerst nicht bearbeitet. Das wäre sonst den Angaben gemäß durch Eintragung von Ordnungsziffern in eine Datei auf den Servern der KV Berlin geschehen. Die bereits erstellten Dateien soll die KV gegen einen Zugriff bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts in der Hauptsache sichern. Auch die für Ende September vorgesehene Auszählung der Stimmen soll unterbleiben. Die eingegangenen Wahlbriefe sollen vorläufig in Wahlurnen unter Verschluss aufbewahrt werden.

Am Dienstagnachmittag nahm der KV-Vorstand Stellung zu den Anschuldigungen. In einem Schreiben heißt es unter anderem: "Wir weisen den Vorwurf einer erfolgten oder beabsichtigten Manipulation von Wählern durch den Vorstand entschieden zurück." Zu keiner Zeit habe der Vorstand Zugriffsrechte auf das Registrierungsverzeichnis des von der VV gewählten Wahlbeauftragten gehabt, und man könne keine Verletzung einer geheimen Wahl erkennen.

Es sei das übliche Briefwahl-Verfahren, dass der Stimmzettel in einen anonymen Stimmzettelumschlag gesteckt und in einen Wahlbrief-Umschlag gelegt werde, der eine Ordnungsnummer enthalte, mit der eine doppelte Abstimmung verhindert werden solle.

Es werde nur die Abgabe der Stimme im Wahlregister erfasst, nicht aber das Stimmverhalten an sich – "so wie bei jeder Briefwahl, wie bei jeder Stimmenabgabe im Wahllokal auch."

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