Notdienst-Reform

KV sieht sich auf Kurs

Ein Jahr nach dem Start zieht die Südwest-KV eine vorläufige Bilanz. Lob kommt von den Krankenkassen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. KV und Kassen in Baden-Württemberg haben ein positives Fazit der Notdienstreform gezogen, die seit Anfang 2014 in Kraft ist.

Inzwischen gebe es landesweit 114 zentrale Notfallpraxen in allen Stadt- und Landkreisen - bis auf Tübingen, wo Ärzte lange Widerstand gegen die Reform geleistet haben.

Nach den Worten von KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner hätten sich die zumeist an Kliniken angesiedelten Notfallpraxen "bewährt", da sie von den Patienten gut angenommen würden.

Die KV hat in einer Umfrage im Oktober die Zufriedenheit mit dem Service der Notfallpraxen ermittelt. Fechners Angaben zu Folge würden 95 Prozent der befragten Patienten die aufgesuchte Praxis weiterempfehlen.

Für Ärzte hätte sich durch die Reform die Belastung im Notfalldienst von bis zu 50 Diensten im Jahr auf maximal sieben reduziert, berichtet Fechner.

Lob für die Reform kommt von den Kassenverbänden: Das Andocken der Praxen an Krankenhäuser berge Potenzial für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen ambulant tätigen Ärzten und Kliniken, heißt es. Gewürdigt wird auch, dass die gleichmäßige Verteilung der Notdienste die Attraktivität des Arztberufs erhöhe.

Nur noch einige wenige fachärztliche Notfallpraxen müssten gegründet werden, erläuterte Fechner, so etwa eine kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis in Bad Mergentheim, die ab Februar starten soll.

Seit 2011 war in der Vertreterversammlung der KV heftig über die Ausgestaltung der Großreform gestritten worden.

Im Zentrum stand unter anderem die Höhe der Sicherstellungsumlage: Sie besteht aus einer monatlichen Kopfpauschale von 59 Euro und einer umsatzabhängigen prozentualen Umlage (0,4319 Prozent der über die KV abgerechneten Vergütungen).

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 21.01.201514:42 Uhr

Komisch, dass niemand den Kostenbeitrag würdigt

der den zwangsdienstverpflichteten Kassenärzten im Vorwegabzug beim Quartalshonorar einbehalten wird, damit diese Reform finanziert wird.
Kein Wort der Anerkennung seitens Krankenkassen, KV oder Politik.
Was sollen wir denn davon halten?
Wertschätzung kommt da nicht rüber - soviel ist wohl sicher.

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