Hessen

KV und Kassen einigen sich auf Honorarvertrag

Große Veränderungen sind bei den Honorarverhandlungen nicht herausgesprungen – allein der Ärztliche Bereitschaftsdienst profitiert zusätzlich.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Kassenärztliche Vereinigung und Kassenverbände in Hessen haben sich auf einen Honorarvertrag für das laufende Jahr verständigt. Dabei handelt es sich nach Angaben der KV im wesentlichen um eine Fortschreibung des 2019er Vertrages. „Ein Abschluss der Vernunft“, heißt es nüchtern seitens der KV.

„Besonders positiv“ hingegen bewerten die beiden KV-Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke eine vereinbarte Finanzspritze für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Zusätzlich zum Honorarvertrag werde der ÄBD von den gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 16 Millionen Euro gefördert, teilt der für die Kassenseite federführende vdek-Landesverband mit. Die hessischen Kassen übernähmen damit nun auch finanzielle Verantwortung für die Sicherstellung, so die KV-Chefs.

Weitere zusätzliche Förderungen sind dem Vernehmen nach nicht in dem Paket enthalten. Über die Höhe des Gesamthonorars wollten weder vdek noch KV Angaben machen.

Die Einigung beweise, dass die Selbstverwaltung auch in Ausnahmesituationen wie der derzeitigen Corona-Pandemie funktioniere und die Vertragspartner trotz teils unterschiedlicher Vorstellungen in der Lage seien, gemeinsam konstruktiv gute Lösungen zu finden, sagte vdek-Landesleiterin Claudia Ackermann. (bar)

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