Rheinland-Pfalz
KV warnt vor unberechtigten AU
Corona: Nicht kranken Menschen darf keine AU ausgestellt werden, betont die KV RLP. Außerdem rät die KV nur in Notfällen ins Krankenhaus einzuweisen.
Veröffentlicht:Mainz. Da die vom Bundesgesundheitsministerium versprochene Schutzausrüstung für die Praxen noch nicht eingetroffen ist, arbeitet die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) „mit Hochdruck“ daran bei anderen Anbietern an entsprechende Materialien zu kommen. Das teilt die KV über ihren Mitglieder-Newsletter „KV Info“ mit.
Außerdem bittet die KV, Einweisungen in Krankenhäuser nur in Notfällen auszustellen. Von elektiven Eingriffen sollte bis auf weiteres abgesehen werden.
AU kein Wunschkonzert
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sollten nur bei begründeter Krankheit ausgestellt werden, lautet eine weitere Empfehlung: „Füllen Sie niemals eine AU-Bescheinigung aus, nur weil dies vom Versicherten so gewünscht wird – beispielsweise, weil ein Kind betreut werden muss oder die Angst vor einer Ansteckung besteht“, so die KV RLP.
Ein Beschäftigungsverbot oder die Anordnung von Quarantäne werde vom Gesundheitsamt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) angeordnet. Das heißt, erklärt die KV weiter, es liegt keine Erkrankung mit der Folge der Arbeitsunfähigkeit vor. Gleiches gelte auch in Verbindung mit der aktuellen Anordnung aller Bundesländer, die Schulen und Kitas zu schließen.
Aussagen wie „nicht arbeiten können“ beziehungsweise „nicht arbeiten dürfen“ beruhten somit auf Gründen des Schutzes anderer vor (möglichen) Ansteckungsgefahren. In diesen Fällen dürfe das Muster 1 (oder 21) nicht verwendet werden.
Nächste Pandemiestufe
Die KV geht weiterhin davon aus, dass das Robert-Koch-Institut in wenigen Tagen die nächste Pandemie-Phase „Protection“ ausrufen wird. Diese Phase werde zunächst den ambulanten Bereich betreffen. Die KV rechnet dann mit einem „drastischen Anstieg“ der nötigen Hausbesuche, um die Erkrankten zu versorgen. (ato)