Reform der Vergütung

KV Westfalen-Lippe plädiert für Umstellung auf Praxis-Patienten-Kontakt

Versorgungsmodelle wie die Team-Praxis brauchen neue Vergütungsformen, findet die KV Westfalen-Lippe. Die Orientierung am Arzt-Patienten-Kontakt und den einzelnen Tätigkeiten sei nicht mehr zeitgemäß.

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Wirbt mit der KVWL bei der Politik für neue Versorgungs- und Vergütungsmodelle: KV-Vize Dr. Volker Schrage.

Wirbt mit der KVWL bei der Politik für neue Versorgungs- und Vergütungsmodelle: KV-Vize Dr. Volker Schrage.

© Lars David Neill

Dortmund. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) wirbt bei der Politik für neue Modelle der Gesundheitsversorgung und der Vergütung. Der Vorstand habe dem Bundesgesundheitsministerium bei einem Gespräch im März entsprechende Konzepte vorgestellt, berichtete KVWL-Vize Dr. Volker Schrage auf der Vertreterversammlung in Dortmund.

Geworben hat die KVWL etwa für das Modell der Teampraxis, in der die Ärztinnen und Ärzte eng mit weiterqualifiziertem und akademisiertem Personal zusammenarbeiten. Der neuen Arbeitsteilung muss auch die Vergütung Rechnung tragen. Deshalb hält die KV es für sinnvoll, die Versichertenpauschale nicht mehr an den Arzt-Patienten-Kontakt zu koppeln, sondern stattdessen den Praxis-Patienten-Kontakt zum Auslöser zu machen.

„Wir wollen die Honorierung nicht mehr an die einzelne Tätigkeit binden“

„Wir sehen im Praxis-Patienten-Kontakt eine absolute Notwendigkeit für die Zukunft“, sagte Schrage. „Wir wollen die Honorierung nicht mehr an die einzelne Tätigkeit binden“, erläuterte er. Stattdessen müsse es um die gesamte Patientenversorgung gehen. Die Vorschläge sind nach seinen Angaben im Ministerium auf eine positive Resonanz gestoßen.

KVWL-Chef Dr. Dirk Spelmeyer lobte, dass sich mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bei der Vergütung der Arbeit in den Praxen etwas tue. „Nicht gut ist allerdings, dass es dem Gesetzgeber in etlichen Punkten wieder nicht gelungen ist, die richtigen Anreize für eine bedarfsgerechte Vergütung zu setzen und sie vor allen Dingen im Sinne der Entbürokratisierung schlank auszugestalten“, kritisierte er.

Für problematisch hält Spelmeyer insbesondere, dass strukturelle Änderungen im EBM wie die Einführung der Jahrespauschale und der Vorhaltepauschale ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittel erfolgen sollen. Es liegt für ihn auf der Hand, dass dies nicht funktionieren kann. „Ohne zusätzliches Geld wird die Einführung solcher Vergütungsanreize zwangsläufig zu einer Umverteilung führen.“

Manchen Praxen drohen Honorarveruste durch die Vorhaltepauschale

Sorgen machen ihm die Anforderungen, die an die Auszahlung der Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte geknüpft sind: die Betreuung von mindestens 450 Patientinnen und Patienten pro Quartal, die Erbringung von Haus- und Pflegeheimbesuchen, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten inklusive regelmäßiger Abend- und Samstagssprechstunden sowie die regelhafte Pflege der elektronischen Patientenakte.

Die Vorhaltepauschale werde dazu führen, dass manche Praxen einen Honorarzuwachs bekommen, sagte Spelmeyer. Praxen, die die neuen Strukturvorgaben nicht umsetzen können oder wollen, würden dagegen echte Honorarverluste erleiden. „Ein Versorgungsgesetz kann nicht zu einer wirksam verbesserten Patientenversorgung führen, wenn manche Praxen schlechter dastehen als vorher oder sogar um ihre Existenz bangen müssen.“ (iss)

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