Anhebung

Kabinett bringt höheren Pflegebeitrag auf den Weg

Zum 1. Januar wird der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Die für den Herbst angekündigte Pflegereform wird nach dem Ampelbruch aber wohl nicht mehr umgesetzt.

Veröffentlicht: | aktualisiert:

Berlin. Die Bundesregierung hat die geplante Anhebung des Pflegebeitrags im neuen Jahr auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 vor, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mitteilte.

Dies sei notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen. „Mit den Mehreinnahmen kann Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten.“ Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

3,7 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr

Das Bundesgesundheitsministerium teilte im Nachgang zur Regierungs-PK mit, 0,2 Prozentpunkte in der Pflege entsprächen 3,7 Milliarden Euro pro Jahr. Kassenvertreter hatten zuletzt vor einem Defizit in der Pflegeversicherung von bis zu 3,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr gewarnt, womöglich falle das Finanzloch bei den Pflegekassen noch größer aus.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Anhebung am Freitag angekündigt. Eine Pflegereform mit einer Beitragserhöhung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampel-Koalition schon umgesetzt. Damit stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent.

Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - nun weniger als zuvor. Die Pflegeversicherung erwartet für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Hintergrund sind weiter steigende Milliardenausgaben.

Große Reform weiter unumgänglich

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition kann eine eigentlich für Herbst angekündigte Pflegereform nicht mehr umgesetzt werden. Hebestreit betonte, es sei klar, dass es nachhaltiger Lösungen bedarf. „Eine große Pflegereform ist unumgänglich.“

Die Verordnung solle sicherstellen, dass gesetzlich vorgesehene Leistungen weiter finanziert werden können, bis eine umfassende Reform beschlossen werden kann.

Die Ersatzkassen kritisierten, dass es erneut zu Beitragssatzanhebungen komme, sei das Ergebnis einer fehlenden Finanzreform in der Pflege. Es gehe nur um eine kurzfristige Sicherstellung der Liquidität der Pflegeversicherung, sagte die Chefin beim Ersatzkassenverband, Ulrike Elsner. (dpa/hom)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

Interview

Welche neuen ePA-Funktionen 2026 kommen sollen

Lesetipps
Zu den häufigsten Folgeerkrankungen eines Diabetes gehören Neuropathien.

© Prasanth / stock.adobe.com

Nervenschädigungen

So diagnostizieren Sie die diabetische Neuropathie

Konzeptuelle Darstellung eines Viruspartikel, dieser besteht aus einem Kern aus Nukleinsäure (DNA oder RNA), der von einer Proteinhülle umgeben ist.

© ktsdesign / stock.adobe.com

Kein Mythos, aber Relevanz unklar

Wird die virale Sepsis zu schnell diagnostiziert?

Die Frage, ob Kopfschmerzen bei einer bestimmten Sexpraktik besonders häufig auftreten, kann wohl verneint werden.

© Alessandro Biascioli / Getty Images

S1-Leitlinie

Kopfschmerzen beim Sex: Tipps für die Diagnose und Therapie