Interview
Welche neuen ePA-Funktionen 2026 kommen sollen
Die elektronische Patientenakte ist seit Oktober für Praxen verpflichtend: Bisher können Ärztinnen und Ärzte Befunde hochladen und die Medikationsliste einsehen. Schon 2026 soll die ePA mehr können – was alles, das schildert Lena Dimde, Product Ownerin der ePA bei der gematik, im Interview mit der Ärzte Zeitung.
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Ob Patienten die ePA selbst verwalten oder nicht, spielt für deren Funktion in der Versorgung eigentlich keine Rolle.
© MQ-Illustrations / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Frau Dimde, die ePA ist seit Oktober verpflichtend eingeführt. Bisher können die Medikationsliste eingesehen, Befunde hochgeladen sowie Entlassbriefe eingestellt werden. Was ist für die Zukunft noch geplant und auf was können sich Ärztinnen und Ärzte freuen?
Neue Funktionen sind im Bereich Medikation geplant. Der digital gestützte Medikationsprozess soll um den Medikationsplan erweitert werden. So können strukturierte Dosierangaben und Einnahmehinweise für Medikamente hinzugefügt und eingesehen werden.
Damit können auch komplexe Dosierschemata strukturiert abgebildet werden. Das ist ein wichtiger Baustein für eine höhere Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit.
Außerdem soll die Volltextsuche als neues Feature kommen. Damit können Dokumente nach Stichworten durchsucht werden, um die Informationen herauszufiltern, die relevant sind.
Es gibt ja noch die Medizinischen Informationsobjekte, die sogenannten MIOs, welche werden da in Zukunft in die ePA kommen und wann ist das geplant?
Zu den MIOs bzw. strukturierten Daten zählen beispielsweise der Mutterpass, Impfpass, das Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft. Hierfür stehen aktuell die zeitlichen Planungen der Einbindung noch nicht fest.

Lena Dimde, Product Ownerin der ePA bei der gematik
© Jan Pauls Fotografie
Was genau ist der Unterschied zwischen der Medikationsliste und dem geplanten elektronischen Medikationsplan?
Die Medikationsliste ist eine Historie aller Aktivitäten im Kontext Medikation – also der längere Blick. Der Medikationsplan bietet den ganz aktuellen Blick mit einer Übersicht der aktuellen Medikamenteneinnahme von Patient:innen und auch für diejenigen, die bei der Einnahme helfen, also Pflegedienste oder Familienangehörige.
Ärzte können über die Medikationsliste auch sehen, ob Rezepte eingelöst wurden oder nicht – richtig?
Genau, wir stellen immer wieder fest, dass das für die Versorgung und Behandlung sehr wichtige Informationen sind. Der Arzt sieht anhand der Medikationsliste beispielsweise sofort, ob ein verordnetes Medikament auch abgeholt wurde.
Das ist dann wichtig, wenn ein Patient erneut in die Sprechstunde kommt, weil bei einer Erkrankung keine Besserung eintritt. Hier hilft die Medikationsliste bereits jetzt.
Man hört jetzt schon von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, sie seien darüber verärgert, dass es Sanktionen ab Januar geben soll, wenn man die ePA nicht befüllt, was aber nicht für die Krankenhäuser gilt. Genau dies wäre aber ein Gamechanger, da dadurch Entlassbriefe und Ähnliches in der ePA schnell zu finden sind und man nicht ewig hinterhertelefonieren müsste. Warum dauert das bei den Kliniken so lange, was müsste da passieren?
Die Krankenhäuser haben eine ganz andere IT-Infrastruktur als Praxen. Deshalb müssen auch andere grundsätzliche Überlegungen und Vorbereitungen auf IT-Seite getroffen werden. In der Arztpraxis haben wir ein PVS-System, das genutzt wird.
Im Krankenhaus ist es ein Zusammenspiel ganz vieler unterschiedlicher Systeme. Da müssen Verantwortliche natürlich prüfen, wie die ePA in die Institutionsabläufe mit Aufnahme, Aufenthalt, Entlassung, gut integriert werden kann. Das ist einfach komplexer als für eine einzelne Praxis.
Die ePA ist ja eine versichertengeführte Akte, was die Rückmeldungen von Ärztinnen und Ärzten angeht, scheint das Interesse bei den Patientinnen und Patienten aber nicht besonders groß zu sein.
Das muss man differenzierter betrachten. Im Gesetz steht, dass die Akte patientengeführt ist. Die Opt-out-ePA bringt verschiedene Grundsätze mit sich. Ein Engagement seitens der Patienten ist im Grund genommen gar nicht vorausgesetzt.
Patienten müssen sich aktiv entscheiden, wenn keine elektronischen Patientenakte angelegt bzw. genutzt werden soll. Wer sich intensiver mit der ePA beschäftigen möchte, kann sich die App seiner Krankenkasse einrichten, dort Dokumente anschauen, Berechtigungen verwalten etc.
Das ist ein Tool für mehr Transparenz, das optional genutzt werden kann. Es ist kein Muss und hat keinerlei Auswirkungen auf den Behandlungsverlauf oder -erfolg. Als Patient profitiert man von der ePA, ohne sich aktiv damit auseinanderzusetzen.
Es ist deshalb extrem wichtig, dass die Praxisteams Bescheid wissen, mitmachen und die Informationen zu Behandlungs- und Versorgungszwecken auch nutzen. Denn darum geht es bei der ePA!
Vielen Dank für das Gespräch!













