Saarland

Kabinett macht Weg frei für Landarztquote

Geplante Quote wird im Februar in den Landtag eingebracht und soll bereits ab dem Wintersemester 2020/2021 gelten.

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Saarbrücken. Die saarländische Landesregierung hat zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in der Fläche eine Landarztquote auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete dazu am Dienstag einen Gesetzesentwurf, der am 12. Februar in den Landtag eingebracht werden soll.

Ab dem kommenden Wintersemester soll dann an der Universität des Saarlandes eine Quote greifen und voraussichtlich für 20 der 280 Medizinstudienplätze gelten.

Das Gesetz betrifft im Wesentlichen die Zulassungsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren für das Medizinstudium.

Die Regierung soll durch Rechtsverordnung einen Teil der Studienplätze für Bewerber reservieren können, die sich verpflichten, nach Abschluss von Studium und Facharztweiterbildung als Allgemeinmediziner zehn Jahre in unterversorgten ländlichen Gebieten des Saarlandes tätig zu sein.

Andernfalls ist eine Strafzahlung von 250 000 Euro vorgesehen. Als Auswahlkriterien sollen die Abiturnote, ein Test, mögliche Berufserfahrung und ein Auswahlgespräch dienen. Aktuell sind in dem Bundesland 83 Hausarztsitze unbesetzt. (kud)

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